Wie die EU gegen Zwangsarbeit kämpft - und bei Kinderarbeit wegsieht

Wie die EU gegen Zwangsarbeit kämpft - und bei Kinderarbeit wegsieht
Kampf gegen Produkte aus Zwangsarbeit kommt voran. Kampf gegen Kinderarbeit aber leere Worte, kritisieren Aktivisten

Bei Fischstäbchen denkt man an charmant brummelnde Seebären. Doch die hatten mit der Tiefkühlware, die die Reporter von „The Outlaw Ocean“ in niederländischen Supermärkten aufspürten, herzlich wenig zu tun. Der Fisch stammte von chinesischen Fangflotten – und die waren nicht nur in Gewässern unterwegs, die für sie verboten waren, sondern hatten Häftlinge aus Straflagern an Bord, die zur Arbeit gezwungen worden waren.

Solarpaneele aus  China

Kein Einzelfall, auch in den in Europa verkauften Solarpaneelen aus China steckt Zwangsarbeit. In beiden Fällen sollen dafür Mitglieder der muslimischen Minderheit der Uiguren herangezogen werden.

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Heimat der Uiguren ist die westchinesische Provinz Xinjiang. Daher soll die auf eine Rote Liste von Risiko-Regionen gesetzt werden. eine zweite Rote Liste führt jene Arten von Waren an, bei denen bereits Fälle von Zwangsarbeit nachgewiesen wurden. Kommt also eine Ware aus einer solchen Region, oder gehört zu einer der verdächtigen Produktarten, sind die verantwortlichen Behörden der Mitgliedsstaaten in Zukunft verpflichtet, eine Überprüfung vorzunehmen.

EU-Kommission überwacht

Die EU-Kommission in Brüssel überwacht, ob diese Kontrollen auch durchgeführt werden So zumindest sieht es der Plan vor, der vor wenigen Tagen die zuständigen Ausschüsse im EU-Parlament passiert hat – und das mit großer Mehrheit linker und rechter Fraktionen.

„Wir sind einen großen Schritt weiter“, freut sich die niederländische EU-Parlamentarierin Samira Rafaela, die beim Entwurf federführend war. Der Rat der EU-Mitgliedsstaaten, mit dem es in die finalen Verhandlungen geht, „muss sich jetzt beeilen und nicht blockieren“.

Schutz für Kleinbetriebe

Die Umsetzung der ehrgeizigen Gesetzesvorlage dürfte noch einige Mühen bereiten. In den Mitgliedsstaaten müssen die Behörden – voraussichtlich die Zollbehörden – erst für diese Aufgabe ausgebildet werden. Unklar ist auch, wie man etwa Kleinbetriebe davor schützt, dass sie ihre Zulieferer – und das können viele sein – überprüfen müssen. „Nur wenn es klare Hinweise gibt“, versichert die Niederländerin, „wird kontrolliert“.

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