EU leitet Defizitverfahren gegen Österreich ein

EU leitet Defizitverfahren gegen Österreich ein
Österreichs Schuldenstand ist zu hoch - auch 15 andere EU-Staaten haben dasselbe Problem.

Insgesamt 16 EU-Länder weisen derzeit ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits auf. Unter ihnen ist auch Österreich. Nach Informationen der EU-Kommission vom Freitag fallen außerdem Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Irland, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Dänemark, Polen und Großbritannien in diese Gruppe der Defizitsünder.

Kein Defizitverfahren und damit eine Art weiße Budgetweste haben derzeit zwölf Staaten. Dies sind Estland, Finnland, Deutschland, Italien, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien und Schweden. Allerdings hat die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass drei dieser Staaten - Kroatien, Finnland und Litauen - ein Defizitverfahren drohen könnte.

Österreichs Budgetloch

Bei Österreich merkte die Kommission an, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend entspricht. Die Kommissionsprognose deutet insbesondere auf eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2013 und eine gewisse Abweichung vom Anpassungspfad zum mittelfristigen Ziel eines strukturellen gesamtstaatlichen Defizits von 0,45 Prozent des BIP im Jahr 2014 hin.

Auch bezüglich der Umsetzung des strukturellen Teils der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters abgegebenen haushaltspolitischen Empfehlungen hat Österreich nach Ansicht der Kommission gewisse Fortschritte erzielt. Die österreichischen Behörden werden ermutigt, der Kommission und der Eurogruppe unter Berücksichtigung der aktuellen Stellungnahme eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung zu übermitteln, sobald die neue Regierung im Amt ist - Stichwort: Budgetloch.

Stichwort: Defizitverfahren

In der Regel wird ein Defizitverfahren eingeleitet, wenn die Kommission festgestellt hat, dass entweder das Defizit- oder das Schuldenstandskriterium (maximal 3 bzw. 60 Prozent des BIP) des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht eingehalten wurde. Eine Nichteinhaltung des Schuldenstandskriteriums liegt vor, wenn die Staatsschuld von über 60 Prozent des BIP nicht hinreichend rasch zurückgeht. Konkret bedeutet das, dass der Abstand zwischen der Schuldenquote eines Landes und dem 60 Prozent-Richtwert binnen drei Jahren um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich verringert werden muss.

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