Werden Trump jetzt die Hochhäuser weggepfändet?

Er sei „reich, sehr reich“, hatte Donald Trump vor einigen Tagen in Interviews noch behauptet. Anfang der Woche leisteten seine Anwälte aber so etwas wie einen Offenbarungseid. Danach ist der ehemalige Präsident und republikanische Präsidentschaftsanwärter für die Wahl im November zu klamm im Portemonnaie, um im New Yorker Betrugsprozess gegen sein weitverzweigtes Immobilien-Unternehmen beizeiten die verlangte Bürgschaft von 454 Millionen Dollar zu hinterlegen.
Ohne diese Sicherheitsleistung kann Trump nicht in Berufung gegen das Urteil von Richter Arthur Engoron gehen, das Trump als völlig ungerechtfertigt und Beleg für eine von den Demokraten angezettelte „Hexenjagd“ empfindet.
Trumps Verteidiger argumentieren, ihr Mandant könne eine so hohe Summe „unter den gegebenen Umständen“ nicht beibringen. Das liege unter anderem daran, dass viele Kautionsgesellschaften bei 100 Millionen Dollar die rote Linie zögen, enorme Zinsen verlangten und darüber hinaus Immobilien-Besitz nicht als Sicherheit akzeptierten. Sie fordern darum so etwas wie einen Rabatt.
Die Bürgschaft für Trump solle auf 100 Millionen Dollar begrenzt werden. Diese Summe deckt sich ungefähr mit der Bürgschaft von 96 Millionen Dollar, die Trump im abgetrennten Zivilverfahren wegen sexuellen Missbrauchs der Kolumnistin E. Jean Carroll hinterlegt hat, um auch dieses Urteil anfechten zu können.
Wenig Zeit bleibt
Hier gewährte ihm die weltweit – unter anderem auch in Russland – tätige Versicherungsfirma Chubb ein entsprechendes Darlehen. Warum Chubb nicht auch im zweiten Bürgschaftsfall einspringen will, ist bisher unbekannt. Trump hat noch bis zum 25. März Zeit, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wie das Gericht entscheiden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Finanz-Fachleute halten es nicht für ausgeschlossen, dass Trump Vermögenswerte wie Hotels, Golfklubs oder eines seiner Hochhäuser in New York ins Spiel bringen wird, um Schaden abzuwenden. Der Haken daran: Geht das Firmenimperium in den Konkurs, müsste Donald Trump persönlich haften. Alternativ könnte er sich, so mit dem Fall vertraute Analysten, auch als zahlungsunfähig erklären.
Was im Wahljahr allerdings seinem Image als Mega-Geschäftsmann abträglich wäre.Tatsache ist, dass – wenn der Richter zustimmt – Staatsanwältin Letitia James im Extremfall schon bald befugt wäre, Hand an Trumps Besitztümer zu legen und Eigentum zu pfänden, um das verhängte Strafgeld einzutreiben.
Trumps Zahlungsunfähigkeit steht im Kontrast zu Schätzungen des Reichen-Magazins Forbes. Dort wird Trumps Vermögen auf rund 2,6 Milliarden Dollar taxiert. In eidesstattlichen Vernehmungen hatte Trump vor Kurzem erklärt, er könne jederzeit über rund 400 Millionen Dollar verfügen. Trump nahestehende Medien wie Fox News fordern indirekt Hilfe für den Ex-Präsidenten von seinesgleichen. Der Moderator Mark Levin, ein treuer Trump-Anhänger, sagte, es grenze an einen Skandal, dass Amerikas Multi-Milliardäre dem Ex-Präsidenten nicht aus der Klemme helfen.
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