Polen: Das EU-Land hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Bis zum Vorjahr waren Abtreibungen bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt - selbst diese Ausnahme wurde dann vom Verfassungsgericht aufgehoben. Somit sind Abtreibungen in Polen nur noch in zwei Fällen erlaubt: Wenn die Schwangerschaft Leben bzw. Gesundheit der Mutter bedroht, oder wenn eine Frau durch Vergewaltigung oder Inzest schwanger geworden ist.
Ungarn: In unserem Nachbarland ist der Schwangerschaftsabbruch zwar bis zur 14. Woche legal. Aber: In der 2012 in Kraft getretenen Verfassung ist festgeschrieben, dass das menschliche Leben vom Moment der Empfangnis an geschützt werden muss. 2013 wurde das Land aufgrund des eingeschränkten Zugangs zur Abtreibung vom Europarat verurteilt.
Irland: Auf der Insel waren Abtreibungen bis 2018 selbst bei Vergewaltigung, Inzest oder einer Missbildung des Fötus untersagt. Bei einem Referendum 2017 stimmten aber mehr als zwei Drittel der Iren für eine Lockerung des Abtreibungsgesetztes, das jetzt Abbrüche bis zur zwölften Woche erlaubt.
Andorra: Hier dürfen Abbrüche nur bei akuter Gefahr für das Leben der Mutter durchgeführt werden.
Liechtenstein: 2014 hat das Fürstentum die strafrechtliche Verfolgung von Frauen, die abgetrieben haben, eingestellt. Ärztinnen und Ärzten ist es allerdings weiterhin untersagt, Abtreibungen vorzunehmen. Liechtensteinerinnen müssen in die Schweiz reisen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Monaco: In dem Fürstentum ist seit 2009 ein Schwangerschaftsabbruch nur dann erlaubt, wenn die Gesundheit von Frau oder Fötus besteht oder eine Vergewaltigung vorliegt. Ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche wird zwar nicht strafrechtlich verfolgt, Eingriffe werden aber in Monaco nicht durchgeführt.
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