Deutsche Regierung will die Clankriminalität neu definieren
Spezialkommandos der Polizei durchsuchten am Freitag in Berlin Wohnungen und ein Juweliergeschäft: Vier Monate nach einem spektakulären Einbruch in eine Bank nahe Hamburg führen alle Spuren ins Clanmilieu. Im Verdacht stehen, wieder einmal in Deutschland, arabisch-palästinensische Familienclans, die mit immer raffinierteren Tricks vorgehen.
Die neue deutsche Regierung sagt der Organisierten Kriminalität den Kampf an, „ohne rassistisch sein zu wollen“ Denn einige Verhandler hatten Probleme mit dem Begriff Clan, den sie als „rassistisch“ finden, weil es sich ja vorwiegend um arabischstämmige Menschen handelt. Und so heißt es nun im Koalitionsvertrag: „Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt.“ Und: „Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden.“
Wohnung über Tresorraum
Bei dem Bankeinbruch hatte sich einer der Täter im Mai unter falschem Namen eine Wohnung direkt über dem Tresorraum gemietet. Von dort bohrten sich die Täter durch die Decke und erbeuteten aus mehr als 600 Schließfächern Uhren und Schmuck sowie Bargeld im Wert von elf Millionen Euro.
In diesem Fall steht der Remo-Clan im Verdacht, der 500 Mitglieder aus 13 miteinander verwandten Familien hat. Auch die Einbrüche ins Grüne Gewölbe, der Schatzkammer von Dresden, und der Diebstahl der 100 Kilo schweren Goldmünze aus dem Bode-Museum werden diesem Clan zugerechnet.
Diebstahl von Zinshäusern
In einem anderen Fall wird der Abou-Chaker-Clan verdächtigt, eine neue Methode des Hausdiebstahls erfunden zu haben. Die Täter suchen sich gezielt Zinshäuser in Berlin, deren Eigentümer betagt sind und nicht in Berlin wohnen.
So kam ein Hamburger Ehepaar zum Handkuss. In buchstäblich letzter Minute retteten der pensionierte Jurist S. und seine Frau, eine Ärztin, ihr Eigentum, obwohl sie gar nicht mehr im Berliner Grundbuch standen.
Im guten Glauben
Das Ehepaar S. berichtete in einem Spiegel-Interview über das Unvorstellbare: Die inzwischen zu vier Jahren Haft verurteilten Täter und ihre Helfershelfer wie ein Anwalt und ein Notar wollten das Zinshaus um den lächerlichen Betrag von 225.000 Euro erwerben – und dann sogleich um Millionen weiterverkaufen. Hätte dieser Deal geklappt, wäre das Ehepaar enteignet gewesen, da der neue Besitzer das Haus ja im „guten Glauben“ gekauft hätte.
Das Hamburger Ehepaar kam im Jänner 2020 nur durch Zufall dahinter, dass es nicht mehr Eigentümer seiner Liegenschaft war. Denn die Brandschutzversicherung hatte ihnen gekündigt, weil „sie das Objekt verkauft haben“. Statt dem Paar S. stand seit November 2019 eine namenlose Grundbesitzgesellschaft im Grundbuch.
Verkäufer sahen Besitzern nicht einmal ähnlich
Die Betrüger hatten Personalausweise und Unterschriften der Hamburger Eheleute gefälscht und deren Identität angenommen. Die mehrfach vorbestraften Täter nutzten die Schlamperei der Berliner Verwaltung aus und kauften ein Haus von Verkäufer-Doubeln, ohne dass jemand genauer nachfragte.
„Wäre der Weiterverkauf gelungen, hätten wir unser Haus nicht wiedergesehen“, sagt S., der sehr schnell den Eintrag eines Widerspruchs im Grundbuch erreichte. Das Haus durfte damit bis zur Klärung der Vorwürfe nicht weiterverkauft oder mit Schulden belastet werden.
Das über 80-jährige Ehepaar kämpfte bis zum Umfallen. Dem nicht genug, musste es für die Wiedereintragung ins Grundbuch 6.195 Euro an die Stadt Berlin zahlen.
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