Brexit: Ausgetreten, aber weiter gebunden

Brexit: Ausgetreten, aber weiter gebunden
Was sich mit dem Ende der Übergangsfrist und dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt am 1. Jänner für Briten und EU-Bürger ändert.

47 Jahre Mitgliedschaft in der Union, 1.650 Tage Übergangszeit, 11 Monate Verhandlungen über eine künftige Handelspartnerschaft. Alles Geschichte. Am Weihnachtstag, kurz vor 16 Uhr haben sich die Verhandler aus Großbritannien und der EU auf ein Handelsabkommen geeinigt. Es soll laut EU-Kreisen einen Umfang von 1.246 Seiten haben. Hinzu kommen noch weitere Vereinbarungen. Tenor: London und Brüssel wollen Partner bleiben.

Die Briten haben zwar die EU verlassen, nicht jedoch Europa. So fasste es der irische Vizepremier Leo Varadkar zusammen. Künftig können sie ihre Umwelt, Lebensmittel- und Sicherheitsstandards selbst festlegen. Doch sie müssen in vielen Bereichen europäischen Regeln folgen, um weiter Zugang zum EU-Binnenmarkt zu haben.

Worauf haben sich Großbritannien und die EU am 24. Dezember geeinigt?

Auf ein Abkommen, das einen Handel ohne Zölle und Mengenbeschränkungen vorsieht und gemeinsame Mindestandards in Sachen Umwelt, Soziales und Arbeitsrecht festlegt. Gleichzeitig regelt es Fragen wie die Polizei-und Justizzusammenarbeit oder die soziale Absicherung von Bürgern beider Seiten. Es tritt am 1. Jänner in Kraft. Für Dienstleistungen, die einen großen Teil der britischen Wirtschaftsleistung ausmachen, ist in dem Abkommen keine Regelung vorgesehen. Melanie Sully, britische Politologin am Go-Governance Institut in Wien, bezeichnet den Deal daher eher als „harten“ Deal. Gemeinsam mit dem KURIER beantwortet sie die wichtigsten Fragen.

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