Juncker redete vor vier Monaten mit Faymann

APA6699236-2 - 30012012 - BRÜSSEL - BELGIEN: ZU APA 456 AA - Bundeskanzler Werner Faymann (l.) mit Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker (r.) am Montag, 30. Jänner 2012, vor Beginn einer Sitzung des Europäischen Rates der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. APA-FOTO: HBF/ANDY WENZEL
Fekter erfuhr Anfang März, dass Luxemburg automatischen Datenaustausch plane

Luxemburgs Wirtschaftsminister Etienne Schneider gab am Dienstag bei einem Pressegespräch in Wien ein brisantes Detail bekannt: Vor vier Monaten habe Premier Juncker mit Bundeskanzler Faymann gesprochen, dass sich Luxemburg beim Bankgeheimnis bewegen werde. Ein koordiniertes Vorgehen mit Österreich war geplant.

Deswegen habe man Faymann auch informiert, betonte der Minister. Durch ein unglückliches Interview von Finanzminister Luc Frieden sei Luxemburg aber vorgeprescht. Im Büro von Faymann wird das Gespräch mit Juncker kurz kommentiert: „Es war kein inhaltliches Gespräch, nur so viel: Über den automatischen Informationsaustausch reden die Finanzminister.“ Anfang März wurde dann auch Finanzministerin Fekter von Juncker und Frieden darüber informiert, dass sich Luxemburg beim automatischen Informationsaustausch bewegen werde, ein Zeitpunkt wurde aber nicht genannt.

Luxemburg meldet ab 2015 alle Steuerinfos über EU-Ausländer automatisch an deren Heimat-Finanzämter. Innerhalb der EU seien dazu prinzipiell alle Beschlüsse einstimmig, mit den Stimmen Luxemburgs und Österreichs, schon gefasst, bestätigte Schneider. In einer Übergangsbestimmung zur Zinsbesteuerungsrichtlinie 2005 wird Österreich und Luxemburg zugestanden, beim Info-Austausch nicht mitmachen zu müssen, solange die Schweiz und andere Steueroasen ihre Daten nicht automatisch melden. Durch die USA und die Positionsänderung Luxemburgs wachse jetzt aber der Druck auf Österreich. Luxemburg müsse jetzt noch entscheiden, ob die Daten von den Banken oder den Finanzämtern weitergeleitet werden. Mit der EU gebe es daher nichts mehr zu verhandeln.

Österreich und Luxemburg wollen das Bankgeheimnis für Inländer bewahren. Schneider hofft aber, dass die Unterscheidung zwischen Steuer-Inländern und Steuer-Ausländern aus der EU rechtlich halte.

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