Im Dschungel der Quarantäneregeln: Wann Erwachsene abgesondert werden
Die Kontaktverfolgung von Covid-Fällen ist für Behörden aufwendiger als je zuvor. Die Regeln für die daraus folgenden Maßnahmen sind ein wahres Dickicht.
Die Infektionszahlen und damit auch die 7-Tage-Inzidenz haben als Maßstab in der Pandemiebekämpfung ausgedient. Zumindest wenn es um das Verhängen von Beschränkungen geht. Der diese Woche vorgestellte Stufenplan der Bundesregierung orientiert sich an der Zahl der belegten Intensivbetten.
Für die Gesundheitsbehörden spielt das reine Infektionsgeschehen aber nach wie vor eine große Rolle. Denn bei jedem bestätigten neuen Fall – 2.341 waren es alleine am Freitag – rollt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen an und ist zu entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind.
Großer Behördenaufwand
Und das zugrunde liegende Regelwerk ist inzwischen „hoch komplex“, wie Markus Kurcz, Leiter des Katastrophenschutzes und des CoV-Boards des Landes Salzburg, bestätigt.
„Die Bearbeitung ist jetzt viel aufwendiger als am Anfang der Pandemie. Da gab es Positive und Kontaktpersonen, die dann abgesondert wurden“, erklärt Tirols Corona-Einsatzleiter Elmar Rizzoli.
Geimpft oder genesen?
Inzwischen spielt aber sowohl bei den Auflagen für Covid-Infizierte, wie auch für deren nachverfolgten Kontakte eine Rolle, ob sie geimpft oder genesen sind bzw. ob sie über einen Antikörpernachweis verfügen.
Dazu kommen noch Ausnahmen für Kinder und Jugendliche, Spitzensportler, Berufskünstler oder Gesundheitspersonal.
Selbst ohne diese Sonderregelungen gleicht es dem Gang durch ein Labyrinth, den Entscheidungsweg der Behörden nachzuvollziehen, wenn sie über die Absonderung einer erwachsenen Kontaktperson entscheiden müssen.
Hier können Sie selbst testen, welche Regeln und Maßnahmen auf Sie zutreffen würden
All das ist dem Grundsatz geschuldet, das Gesundheitsrisiko möglichst gering zu halten, aber die persönlichen Freiheiten nicht über Gebühr einzuschränken.
„Den einen sind die Maßnahmen zu viel, den anderen zu wenig“, weiß Kurcz aus der Praxis. Die einen würden nicht verstehen, warum sie abgesondert werden. Andere wiederum schütteln den Kopf, wenn bestimmte Personen nicht in Quarantäne geschickt werden.
„Vollzugsparadoxon“
Kurcz spricht von einem „Vollzugsparadoxon“: „Wir haben auf der einen Seite ein fast uneingeschränktes öffentliches Leben, auf der anderen Seite eine anzeigepflichtige Krankheit mit Contacttracing, Absonderungen und Verkehrsbeschränkungen.“
In diesem Spannungsfeld ist die Nachverfolgung von Kontakten schwerer denn je. Denn ohne die Vielzahl von Beschränkungen früherer Pandemiephasen hat eine mit Covid infizierte Person schlicht mehr Möglichkeiten andere Menschen zu treffen und möglicherweise anzustecken. Die Zahl der nachzuverfolgenden Kontakte ist somit um ein Vielfaches höher.
Gleichzeitig ist aktuell wie auch bei den Intensivpatienten die Zahl der aktiven Corona-Fälle in etwa auf dem Niveau von Ende Oktober des Vorjahres, als Österreich kurz vor einem „Lockdown light“ stand. Trotz der vielen Quarantäneausnahmen sind alleine in Tirol derzeit 1.500 Personen als Infizierte oder Kontaktpersonen abgesondert.
Und auch bei der Frage, wann eine Quarantäne endet, gibt es längst keine einfache Antwort mehr. Im Frühjahr wurde die Dauer aufgrund der ansteckenderen Alphavariante wieder von zehn auf vierzehn Tage verlängert.
Nach zehn Tagen gibt es jedoch die Möglichkeit, sich mit einem negativen PCR-Test freizutesten. Wer trotz Impfung, Genesung oder Antikörpernachweis infiziert wird, kommt zwar zunächst in Quarantäne. Sie endet aber nach zwei Tagen, sollte der CT-Wert unter 30 sein. Andernfalls gibt es am fünften Tag die Möglichkeit des Freitestens.
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