Unterscheiden zwischen Asyl und erwünschter Zuwanderung

Flüchtlinge in Lehre? Prinzipiell ist der Plan der Bundesregierung, der klar zwischen Asyl und erwünschter Zuwanderung unterscheidet, vernünftig.
Martina Salomon

Martina Salomon

Asylwerber werden keine Lehre mehr machen dürfen, hat die Regierung angekündigt. Im Gegenzug soll aber eine reformierte Rot-Weiß-Rot-Card für Mangelberufe kommen, mit Bleiberecht statt Asyl. Noch kennen wir diese Neuregelung nicht, prinzipiell ist so ein Weg, der klar zwischen Asyl und erwünschter Zuwanderung unterscheidet, aber vernünftig. Derzeit enthält die Rot-Weiß-Rot-Karte zu viele Restriktionen, zum Beispiel ein relativ hohes Einkommen, das nachgewiesen werden muss - was auch dazu führte, dass sogar Jungakademiker, die in Österreich ausgebildet wurden, Schwierigkeiten hatten, hier Fuß zu fassen. 

Auch wenn Wirtschaft und Opposition nun empört sind: Prinzipiell ist es zwar gut, wenn man während des Asylverfahrens etwas lernen darf. Aber dass die Lehre eine legale Möglichkeit wird, um das Asylgesetz zu umgehen, kann wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Der Druck war da zu groß geworden. Schließlich handelt es sich zum Teil nicht einmal um Mangelberufe, wo die Jugendlichen arbeiteten. Und außerdem bedeutet die Anerkennung ja auch anderes, wie zum Beispiel Familiennachzug. In Zukunft werden die Asylverfahren hoffentlich deutlich kürzer werden. Denn Warten und zur Untätigkeit verdammt zu sein, das ist ebenfalls eine schreckliche Vorstellung.

 

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