Übergewinnsteuer: Populismus auf Kosten der Wirtschaft

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Die neue Abgabe für Energiekonzerne soll die Konsumenten und Wähler besänftigen, schädigt aber den Standort. Es wäre eleganter gegangen.
Robert Kleedorfer

Robert Kleedorfer

Im Kampf gegen die hohen Energiepreise ist die Regierung durchaus einfallsreich. Nach Energiegutschein und Klimabonus kommt nun die Übergewinnsteuer (oder „Kriegsdividende“, wie sie der Vizekanzler nennt) für Unternehmen, die von den aktuell hohen Preisen übermäßig profitieren. In der Tat sind diese Konzerne rein zufällig infolge des Kriegs in der Ukraine und der Verwerfungen auf den Energiemärkten zu diesen hohen Gewinnen gekommen.

Allerdings haben diese schon längst angekündigt, aus diesen Gewinnen gespeiste Sonderdividenden an ihre Eigentümer auszuschütten bzw. in den Ausbau ihrer (grünen) Infrastruktur zu investieren. Und die meisten Energiekonzerne stehen ohnehin großteils im Besitz von Bund und Ländern, so dass diese von den Ausschüttungen profitieren. Was hindert diese öffentlichen Eigentümer also daran, ihre Anteile an den Sonderdividenden zweckgebunden für die Unterstützung von Haushalten und Firmen zu widmen? Wozu also noch eine Übergewinnsteuer in einem Land, wo ohnehin die Abgaben nicht zu knapp ausfallen?

Wohl aus rein populistischen Gründen. Die Regierung signalisiert damit, sie mache eh etwas gegen die bösen Konzerne, die die Konsumenten nur abzocken wollen. Dabei agieren die Konzerne nur nach dem Grundprinzip der Marktwirtschaft – Angebot und Nachfrage. Das Angebot hat sich wegen der Sanktionen gegen Russland verknappt, die Nachfrage ist aber zumindest gleich groß. Ergo steigen die Preise. Wer nun eine Übergewinnsteuer einführt, agiert willkürlich und öffnet damit die Büchse der Pandora:

Künftig könnten Übergewinne mit der Begründung einer Marktverwerfung zumindest alle Branchen treffen, die die Grundbedürfnisse der Menschen decken, also Wohnen, Mobilität, Nahrungsmittel oder Bekleidung. Denn Krisen oder Kriege gibt es leider viele und in der Folge steigen die Preise.

Und die zeitliche Begrenzung bis Ende 2023 ist auch nicht zwingend in Stein gemeißelt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Preise in einem Jahr auf Vorkriegsniveau gesunken sind. Es werden daher die Rufe nach einer Verlängerung der Steuer kommen. Sollte dies dann tatsächlich umgesetzt werden, wäre das für die betroffenen Unternehmen und deren Planungssicherheit sowie die Attraktivität des Standorts die nächste Watsche.

Dass die neue Steuer auf Vorschlägen der EU fußt, ist, abschließend bemerkt, überhaupt das traurigste Detail dieser Maßnahme. Wenn eine Wirtschaftsgemeinschaft wirtschafts- und standortfeindliche Steuern gutheißt, dann hat sie ihre ureigensten Ziele aus den Augen verloren.

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