Soll man Geimpfte besserstellen?
Christian Böhmer
25.01.21, 18:05Mitunter zeitigen selbst höchst erfreuliche Nachrichten recht unangenehme Konsequenzen. Und was die Schutzimpfung gegen Covid-19 angeht, droht Gesundheitsminister Rudolf Anschober genau das. Denn sollte sich die von der Wissenschaft genährte Hoffnung bestätigen, dass die Impfung nicht nur die Betroffenen selbst schützt, sondern auch die Infektion anderer Menschen verhindert, so stellt sich damit eine höchst emotionale Frage: Dürfen wir Geimpfte dann weiter „einsperren“ bzw. mit all den Be- und Einschränkungen belegen?
In Deutschland läuft die Debatte bereits. Und hier wie dort sind sich Grundrechtssexperten einig bei der Antwort: Wenn Geimpfte keine Gefahr für andere darstellen, dann können sie nicht nur „besser“ behandelt werden, nein: Es ist sogar geboten.
Aus dem Bauch betrachtet, handelt es sich um himmelschreiende Ungerechtigkeit. Mit welchem Recht, so könnte man argumentieren, nimmt es sich der Staat heraus, den geimpften Herrn Mayer plötzlich frei herumzuspazieren zu lassen, während er das dem nicht-geimpften Herrn Huber verbietet? Wo ist da die Solidarität, wo bleibt die Gleichheit?
Doch abgesehen davon, dass dieses Argument von Neid getrieben ist, unterliegt es einem Denkfehler: Das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf persönliche Freiheit ist keine Kann-, sondern eine Muss-Bestimmung. Der Staat hat nicht das Recht, sondern die absolute Pflicht, seinen Bürgern ein Maximum an Grundfreiheiten zu ermöglichen. Will er sie beschneiden, muss er das begründen. Je größer der Eingriff, desto besser müssen die Gründe sein. Fehlen die Gründe, fällt die Beschränkung. So einfach ist das.
Nicht in der Verfassung steht übrigens, dass der Staat immer alle Bürger gleich (schlecht) behandeln muss, das Gegenteil ist der Fall. Aufgabe des Rechtsstaates ist, Unterschiede zu ermöglichen und zu regeln.
Selbstverständlich macht die Rechtsordnung einen Unterschied bei der Frage, ob ich mit einem Dreirad oder einem Lkw auf der Autobahn fahren will. Und selbstverständlich werden verurteilte Mörder anders behandelt als Gesetzestreue.
Zwischen Dreirad und Impfung besteht letztlich kein Unterschied: Gibt’s sachliche Gründe, darf man Bürger anders behandeln. Sonst klappt Zusammenleben nicht.
Wie kann man nun Geimpfte von Nicht-Geimpften sinnvoll unterscheiden? Welche Nachweise sind zumutbar? Und welche Regeln sollen dort gelten, wo der Hoheitsstaat Pause hat, also etwa in Gasthäusern?
Auf all diese Fragen muss das Gesundheitsministerium schnell Antworten finden. Die Fragen sind fordernd, aber lösbar. Vor allem aber sind sie kein Ärgernis, sondern das Privileg eines Rechtsstaats. Ein Privileg um das uns – auch daran sei erinnert – Menschen in anderen Teilen der Welt beneiden.
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