Pro & Contra: Verhält sich Österreich richtig?

PRO: Das Theater um die Vergiftung eines russischen Ex-Spions braucht Österreich nicht als weiteren Statisten. CONTRA: Österreich muss auf Völkerrechtsverletzungen reagieren.
Konrad Kramar

Konrad Kramar

Kid Möchel

Kid Möchel

Neutralität ist besser als kollektive Hysterie

Spionage war immer schon ein dreckiges Geschäft, und wenn es um Doppelagenten ging, gleich noch eine Stufe dreckiger. Gerade Europa war im Kalten Krieg die perfekte Bühne für diesen ebenso geheimnisvollen wie grausamen Reigen. Die bis heute überdimensional großen Botschaften der USA und der Sowjetunion in Wien waren mit Hunderten mehr oder weniger gut als Kultur-etc.-Attaches getarnten Spionen  gut gefüllt. Tote waren in in diesem Schachspiel mit Agenten immer mit einkalkuliert. Ältere Generationen erinnern sich an bulgarische Regenschirmmörder, CIA-Giftattacken und Dutzende andere mörderische Spielarten dieses Spionagezirkus. Der Doppelagent Sergej Skripal, der unter weiterhin mysteriösen Umständen in Großbritannien vergiftet wurde, war ein altgedienter Söldner in diesem eigentlich längst unzeitgemäßen Geschäft. Und dass er dieses Geschäft eben auf beiden Seiten der Front erledigte, macht ihn auf keinen Fall zu einem unschuldigen Opfer. Berufsrisiko könnte man zynisch sagen, auch weil nach zahlreichen Berichten Skripal keineswegs im Ruhestand in Großbritannien war, sondern weiterhin seine Spionagekontakte pflegte. Die Listen ermordeter Spione, die also schlicht von der jeweiligen Gegenseite aus dem Weg geräumt wurden, sind nicht ohne Grund lang. Die moralische Empörung, in die sich viele nach der Giftattacke stürzen, erscheint vor diesem historischen Hintergrund unangebracht. Hier geht es nicht um Kriegsverbrechen an Zivilisten, wie in Syrien oder dem Jemen. Grund genug für die Politik also, sich die Sachlage in Ruhe und ohne künstliche Empörung anzusehen.

Noch gibt es zumindest in der Öffentlichkeit lediglich Hinweise darauf, dass Moskau hinter der Vergiftung des Ex-Spions und seiner Tochter stecken könnte. Handfeste Beweise, die eigentlich als einzige Grundlage für außenpolitisches Handeln dienen sollten, sind von der britischen Regierung bisher nicht präsentiert worden. Und doch stürzt sich diese, im Übrigen derzeit politisch massiv geschwächte und orientierungslose Regierung in groß angelegte politische Drohgebärden. Viel mehr als eine Drohgebärde ist die Ausweisung von Diplomaten nämlich nicht. Zwei Dutzend Staaten machen mehr oder weniger halbherzig mit und schicken ebenfalls Vertreter Russlands nach Hause. Dass Österreich sich daran vorerst nicht beteiligt, hat nichts mit Feigheit oder Anbiederung an Moskau zu tun, sondern schlicht damit, dass wir unsere Rolle als neutraler Staat mit einer viel zu lange vernachlässigten Vermittlerrolle einmal ernst nehmen. Es gibt unzählige Gründe, Russlands Verhalten in Syrien, oder in der Ukraine zu verurteilen, oder zumindest hart zu kritisieren. Doch dieser Giftkrimi rund um einen altgedienten Söldner des Spionagegeschäfts ist die falsche Bühne, um den Kalten-Krieg voreilig in Worten und Drohgebärden wieder aufleben zu lassen.

Konrad Kramar

 

Politisches Armutszeugnis

Das Signal des russischen Machtapparats war eindeutig: Verräter erwischen wir immer und überall – es ist nur eine Frage der Zeit. Mit dem Nervengift-Attentat auf den früheren Doppelspion Sergei Wiktorowitsch Skripal und seine Tochter im britischen Salisbury am 4. März 2018 wurde die Gnadenlosigkeit im Umgang mit abtrünnigen Agenten erneut untermauert. Sieben Tage vor der Wahl in Russland hat Präsident und Ex-KGB-Agent Putin seinen Bürgern demonstriert, wie stark der Arm seines Machtapparats tatsächlich ist. Das kommt gut an. Sogenannte „nasse Sachen“, wie Liquidierungen im russischen Nachrichtendienst-Jargon heißen, hatten in der Sowjetunion und in Russland lange Tradition. Dabei wird die „Bestrafung“ oft auch auf Familienmitglieder des Verräters ausgedehnt. Skripals Bruder starb 2016 bei einem Autounfall und sein Sohn 2017 an Leberversagen. Alles Zufall? Dass im Fall Skripal noch Rest-Zweifel an der Urheberschaft Russlands bestehen, mag sein. Das haben nachrichtendienstliche Erkenntnisse aber generell so an sich. Sie sind in der Regel nie so dicht, um tatsächlich eine strafrechtliche Verwertung vor Gericht zu ermöglichen. Der Einsatz von Nervengiften verstößt gegen die Chemiewaffen-Konvention und das Völkerrecht. Gegen solche Verstöße muss jede ernstzunehmende Demokratie auftreten. Sich dabei aber auf die Neutralität zurückzuziehen und bei symbolischen Akten wie der Ausweisung einzelner russischer Agenten nicht mitzumachen, ist ein politisches Armutszeugnis – nämlich für Österreich.

Kid Möchel

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