Nachbarschaftskonflikte

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Wenn man sich seinen Nachbarn gegenüber rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig verhält, und ihnen das Zusammenwohnen verleidet, dann stellt dies einen Kündigungsgrund dar. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Mieter selbst oder seine Mitbewohner sich daneben benehmen.

Der Fall: Die Mieterin einer Gemeindewohnung wurde gekündigt, weil ihre Söhne immer wieder Streit mit der Mieterin der Nachbarwohnung hatten. Zur selben Zeit, als die Kündigung zugestellt wurde, zog die Nachbarin aus. Bis zur Entscheidung des Gerichts über die Kündigung drei Jahre später gab es keinerlei Störungen des friedlichen Zusammenlebens mehr. Daher entschied das Gericht, dass die Mieterin in der Wohnung verbleiben kann und die Kündigung nicht wirksam ist. Die Begündung: Die Söhne haben ihr Verhalten geändert. Eine positive Zukunftsprognose wie in diesem Fall kann dazu führen, dass die Klage abzuweisen ist.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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