Gründerzeitviertel

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Wiener Hausbesitzer haben den Versuch unternommen, die Lagezuschlags – und Befristungsregelungen für Altbaumieten zu kippen. Der Stein des Anstoßes: In Gründerzeitvierteln dürfen Vermieter derzeit keinen Lagezuschlag für kleine und mangelhaft ausgestattete Wohnungen verlangen. Für befristete Mietverträge ist außerdem ein Preisabschlag von 25 Prozent gesetzlich vorgesehen – unabhängig von der Dauer der Befristung.

Nun hat der Verfassungsgerichtshof dem Ansinnen der Vermieter eine Absage erteilt. Für Mietwohnungen in Gründerzeitvierteln wird weiter kein Lagezuschlag möglich sein, der Befristungsabschlag weiterin gelten. Die Begründung des Gerichts: Das sozialpolitische Ziel, Wohnen in zentrumsnahen städtischen Lagen zu Preisen, die es auch Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen erlauben, ihren Wohnbedarf in dieser Lage angemessen zu decken, soll weiterhin eingehalten werden. Die Vereinbarung eines Lagezuschlages ist jedoch dann zulässig, wenn ein ursprüngliches Gründerzeitviertel durch bauliche Veränderungen zum Zeitpunkt des Mietvertrag-Abschlusses nicht mehr als Gründerzeitviertel gilt.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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