Steuersenkungen schützen nicht vor Wahlverlust

Vor der Nationalratswahl geht sich rein technisch keine Steuersenkung mehr aus.
Daniela Kittner

Daniela Kittner

Nicht nur der budgetäre, auch der politische Effekt von Wahlgeschenken ist zweifelhaft.

von Dr. Daniela Kittner

über Steuerzuckerl

Es gibt ihn manchmal doch – den Lernreflex in der Politik. Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger haben sich darauf verständigt, vor der Nationalratswahl keine Steuerreform mehr zu beschließen. Das Argument: Wir können’s uns nicht leisten.

Die Schuldenkrise dürfte vielen Leuten bewusst gemacht haben, dass man auf Dauer aus der Staatskassa nicht mehr rausnehmen kann als reinzuzahlen. Die Befürchtung, dass Wahlgeschenke in ein Sparpaket münden, hat sich bei der letzten Nationalratswahl bestätigt: Die Verlängerung der Hacklerregelung und die 13. Familienbeihilfe waren nicht leistbar. Nicht nur der budgetäre, auch der politische Effekt von Wahlgeschenken ist zweifelhaft. Steuersenkungen schützen nicht unbedingt vor Wahlverlust. Unter Finanzminister Rudolf Edlinger und Vizekanzler Wolfgang Schüssel beschloss die große Koalition vor der Nationalratswahl 1999 eine Steuer- und Familienförderungsreform im Volumen von 30 Milliarden Schilling (2,18 Milliarden €) – ohne dass deren budgetäre Bedeckung mitbeschlossen wurde. Das versetzte das zuvor mit zwei Sparpaketen schmerzhaft ins Lot gebrachte Bundesbudget wieder gehörig ins Schleudern. Edlinger musste nach der Wahl die Kürzung der Ermessensausgaben um 20 Prozent notverordnen. Wenig später – unter Karl-Heinz Grasser – folgte ein saftiges Gebührenerhöhungspaket.

Bei der Wahl brachte das 2,2-Milliarden-Ding der Regierung nichts: Die SPÖ verlor fünf Prozentpunkte. Die Mixtur aus mehr Familienförderung und weniger Steuern – die die ÖVP stets, wie auch aktuell wieder, für eine Wunderwaffe hält – bewahrte die ÖVP nicht davor, hinter die FPÖ auf den dritten Platz abzurutschen. Die Steuer/Familienreform wurde von der Regierung damals auch patschert angelegt: Sie wurde zwar vor der Wahl beschlossen, aber die Erleichterungen spürten die Leute erst nach der Wahl am 1. Jänner 2000.

Diesmal wäre die Situation ähnlich: Eine bloße Tarifreform bei der Lohnsteuer ginge sich zwar mit 1. Juli noch aus, meint Margit Widinski von der Steuerberatungskanzlei BDO Austria. „Aber man muss ja zur Gegenfinanzierung Ausnahmen streichen, und dafür reicht die Zeit tatsächlich nicht.“

Das heißt nicht, dass eine große, strukturelle Steuerreform unangebracht wäre – aber sie müsse seriös durchgerechnet sein, und kein „verantwortungsloses Geldverschleudern im Wahlkampf“, so Widinski.

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