Die verschlungenen Wege zu einer Schul-Küche

Die verrückte Schul-Bürokratie am Beispiel des Ausbaus der Ganztagsbetreuung
Daniela Kittner

Daniela Kittner

Der Ausbau von ganztägigen Schulen trägt der neuen Arbeitswelt Rechnung – allerdings viel zu langsam.

von Dr. Daniela Kittner

über die Schul-Bürokratie

Ein wesentlicher Bestandteil von ganztägigen Schulformen ist das Mittagessen in der Schule. Dazu müssen in den Schulen Küchen eingebaut werden. Und das geht amtswegig so: Die Schule muss bei den Eltern den Bedarf erheben. Ab 15 Kindern muss verpflichtend eine Nachmittagsbetreuung eingerichtet werden. Schulerhalter ist die Gemeinde. Die Gemeinde reicht bei der Landesregierung den Kostenvoranschlag und ein Ansuchen für eine Küche ein.Die Landesregierung bewilligt die Küche. Dann wird zwischen Landesregierung und Gemeinde abgerechnet, die Landesregierung überweist das Geld für den Einbau der Küche. Danach wendet sich die Landesregierung an das Ministerium und lässt sich die Kosten für die Küche refundieren.

„Den ganzen Zinnober mit der Landesregierung könnte man sich sparen“, ärgert sich Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer . Der Umweg über das Land ist nämlich nur nötig, weil das Gesetz dem Unterrichtsministerium verbietet, direkt mit den Erhaltern der Pflichtschulen, den Gemeinden, zu reden. Auf Amtsdeutsch: „Die Gemeinden sind nicht 15a-vertragsfähig.“

Noch verrückter ist die Situation beim Betreuungspersonal. „Das Dienstrecht erlaubt den Lehrern, zu Mittag heimzugehen. Bei einer offenen Ganztagsschule gehen die Lehrer heim, und die Gemeinden schicken für zwei, drei Stunden am Nachmittag eigenes Betreuungspersonal in die Schulen“, sagt Mödlhammer. Zur Bezahlung dieses Personals „spielt sich derselbe Zinnober ab wie beim Kücheneinbau“, sagt Mödlhammer. Gemeinde, Land, Bund. Vom Bund gibt es für die Betreuung einer Gruppe von 15 Kindern nur 5000 € Zuschuss im Jahr. Mödlhammer: „Bei dieser knappen Bezahlung und aufgrund der Tatsache, dass die Leute nur 10 bis 20 Stunden pro Woche beschäftigt sind, kriegt man keine Pädagogen. Die Pädagogen braucht man aber zum Hausaufgaben machen und als Lernhilfen.“

Selbst wenn sich Lehrer für die Nachmittagsbetreuung freiwillig melden, ist die Verwaltungssituation „absurd“. Mödlhammer: „Im Regelunterricht ist ein Lehrer Bediensteter des Landes, der vom Bund bezahlt wird. In der Nachmittagsbetreuung ist derselbe Lehrer an derselben Schule Gemeindebediensteter mit eigener Sozialversicherung und Steuererklärungspflicht für die Pauschalvergütung. Der Schuldirektor kann dem Lehrer am Nachmittag nichts anschaffen, denn am Nachmittag ist der Chef die Gemeinde.“

Für Mödlhammer ist ein neues Lehrerdienstrecht unabdingbar für den Ausbau ganztägiger Schulformen: „Es muss möglich sein, die Lehrer, natürlich bei entsprechender Bezahlung, zur Nachmittagsbetreuung heranzuziehen. Anders bekommt man nicht genügend qualifiziertes Personal.“ Ab 15 Uhr würden ohnehin die meisten Kinder abgeholt.

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