75 Tage Wahlkampf und eine "Lex Martin"

Daniela Kittner
Daniela Kittner über das Sauberkeitspaket und die darin enthaltenen Schlupflöcher, die noch geschlossen werden müssen.
Daniela Kittner

Daniela Kittner

Die politische Einigung über das Sauberkeitspaket ist gelungen, aber es wartet noch eine Menge Kleinarbeit auf die Regierung. Bei den neuen Vorschriften muss ein Mittelweg gefunden werden, der einerseits Schlupflöcher verhindert, andererseits einen nicht administrierbaren Wust von neuer Bürokratie vermeidet.

Beispiel Wahlkampfkosten-Begrenzung. Wie setzt man die löbliche Absicht, die Materialschlachten zu reduzieren, in der Praxis um?

Es fängt mit der Frage an: Wann beginnt ein Wahlkampf? Beabsichtigt ist, den Wahlkampfstart mit jenem Tag zu markieren, an dem der Hauptausschuss des Nationalrats den Wahltermin festlegt. Zwischen diesem Hauptausschuss-Beschluss und dem Wahltermin müssen laut Innenministerium 73 bis 75 Tage liegen, um alle Fristenläufe einzuhalten. Für diese zweieinhalb Monate vor der Wahl soll die Wahlkampfkosten-Begrenzung gelten.

Nächste Frage: Was sind Wahlkampf-Kosten? Fallen nur Werbekosten darunter (Plakate, Inserate, Folder usw.) oder auch Meinungsforschung, Strategieberater, Veranstaltungskosten etc? Darüber muss sich die sechsköpfige Arbeitsgruppe, die das Sauberkeitspaket verhandelt hat, in den nächsten zwei Wochen den Kopf zerbrechen. Dann soll nämlich der fertige Gesetzestext vorliegen und vom Ministerrat verabschiedet werden.

Angedacht ist, dass die Parteien, wenn sie beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts um Wahlkampfkosten-rückerstattung ansuchen, eine Liste beilegen. Darauf sollen alle Wahlkampf-Ausgaben dokumentiert sein, ein Wirtschaftsprüfer soll sie testieren. Hintergrund dieser Bestimmung ist die Causa Hans Peter Martin. Dem Polit-Zögling der Krone musste der Staat Wahlwerbungskosten in einer Höhe refundieren, die er mutmaßlich gar nicht ausgab.

Diese Gesetzeslücke soll jetzt geschlossen werden.

Offen ist auch die Kontrollinstanz. Das Kanzleramt selbst kann Parteien nicht prüfen, angedacht ist, dass der Rechnungshof diese Kontrolle übernimmt.

Diskussionsbedarf gibt es auch bei den Sanktionen. Im Bund soll den Parteien jener Betrag von der Wahlkampfkostenrückerstattung abgezogen werden, den sie mehr ausgegeben haben als die erlaubten sieben Millionen. In den Bundesländern gibt es aber diese Form der Wahlkampfkostenrückerstattung nicht. Angedacht ist, dass die Länder stattdessen die Parteienförderung, die ohnehin ungleich höher ist als im Bund, kürzen müssen.

Die Wahlkampfkosten-rückerstattung für die letzte Nationalratswahl betrug 13 Millionen Euro.

Damit das Sauberkeitspaket auch in den Bundesländern gilt, soll das Gesetz in Verfassungsrang. SPÖ und ÖVP sind zu Zugeständnissen an die Opposition bereit, um die erforderliche Mehrheit im Nationalrat zu bekommen. So versprach SPÖ-Klubchef Josef Cap am Mittwoch in der ATV-Sendung Am Punkt, dass der Rechnungshof für die neuen Aufgaben zusätzliche Mitarbeiter bekommt. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf ergänzte, dass der Rechnungshof "tiefere Kompetenzen" erhalten wird, um die Parteien zu prüfen.

Noch eine Sonderbestimmung muss in das Sauberkeitspaket. Es sieht grundsätzlich vor, dass öffentliche Unternehmen an Parteien nichts mehr spenden dürfen. Aber jene Firma, die den Skandal auslöste, die Telekom, ist davon nicht erfasst, weil der Staat nur zu 28 Prozent und nicht "beherrschend" an ihr beteiligt ist. Kopf sagt nun zu, dass das Spendenverbot ab einem Staatsanteil von 20 oder 25 Prozent gelten soll.

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