Dank EU-Recht: Abfuhr für türkis-blauen Populismus

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Österreichs Indexierung der Familienbeihilfe diskriminierend ist.
Das türkis-blaue Duo Kurz/Strache hat als Signal gegen Ausländer eine gestaffelte Kinderbeihilfe ersonnen: nämlich für jene Arbeitnehmer in Österreich, deren Kinder im Ausland leben, die Beihilfe auf das Niveau des Herkunftslandes abzusenken (zu "indexieren"). Alle Warnungen von Experten, dass dies rechtswidrig sei, schlug Türkis-Blau in den Wind, der populistische Propagandaeffekt war der damaligen Regierung wichtiger.
Nun hat der EuGH dem EU-Recht, dem Österreich vollumfänglich beigetreten ist, zum Durchbruch verholfen. Die Indexierung der Familienleistungen ist insofern diskriminierend, weil die ausländischen Arbeitnehmer in Österreich auch nicht "indexiert" ins Sozial- und Steuersystem einzahlen, sondern nach österreichischem Niveau Steuern und Beiträge abführen müssen. Also haben sie auch Anspruch auf Auszahlung nach österreichischem Niveau unabhängig davon, in welchem Land der Union die Kinder leben.
Selbstbeschädigung
So weit das Recht. Moralisch war die türkis-blaue Aktion von Beginn an fragwürdig. Sie bestrafte vor allem Menschen, die ohnehin nicht überbezahlt sind und Arbeiten schultern, für die sich hierzulande zu wenige finden: Pflegedienste in Altenheimen und Krankenhäusern. Erntehilfe. Bauarbeiten.
Jetzt, mit einigen Jahren Abstand, ist auch zu erkennen, dass die miese Behandlung von Wanderarbeitern und -arbeiterinnen auch zum eigenen, österreichischen Schaden war. Der Arbeitskräftemangel hierzulande wird immer drängender, vor allem auch in den wenig attraktiven Jobs, in denen die betroffenen Arbeitnehmer/innen tätig sind und waren. Während der Pandemie sind viele von ihnen in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt - und dort geblieben. So müssen sie nicht mehr hunderte Kilometer getrennt von ihren Kindern leben, um für den Lebensunterhalt zu schuften, und dafür noch als Menschen zweiter Klasse zu gelten. Aus deren Sicht irgendwie einleuchtend.

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