Dank EU-Recht: Abfuhr für türkis-blauen Populismus
Nun ist es amtlich: Die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder in ärmeren EU-Ländern ist rechtlich unzulässig. Moralisch war sie es sowieso nie.
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Österreichs Indexierung der Familienbeihilfe diskriminierend ist.
Das türkis-blaue Duo Kurz/Strache hat als Signal gegen Ausländer eine gestaffelte Kinderbeihilfe ersonnen: nämlich für jene Arbeitnehmer in Österreich, deren Kinder im Ausland leben, die Beihilfe auf das Niveau des Herkunftslandes abzusenken (zu "indexieren"). Alle Warnungen von Experten, dass dies rechtswidrig sei, schlug Türkis-Blau in den Wind, der populistische Propagandaeffekt war der damaligen Regierung wichtiger.
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