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Ob eine Umsatzerstattung von 80 Prozent viel oder gar nichts ist, wird erst verhandelt.
Simone Hoepke

Simone Hoepke

Auf den ersten Blick sind die Hoteliers und Gastronomen wieder einmal auf die Butterseite gefallen: Sie sperren im November ihren Betrieb zu und bekommen dafür 80 Prozent ihres Umsatzes – auf Basis November 2019 – vom Staat ersetzt.

Klingt einfach, ist es nicht. Denn der Teufel steckt wie immer im Detail.

Genau genommen in dem Nebensatz, dass andere Hilfen gegengerechnet werden. Das lässt viele Unternehmer nervös zusammenzucken. Haben Sie doch schon seit dem Frühjahr Hilfen vom Staat erhalten. In Form eines Fixkostenzuschusses oder verpackt in Krediten, für die der Staat zu 100 Prozent haftet. Wird all das gegengerechnet, ist der Deckel von 800.000 Euro Maximal-Hilfe bei vielen schon erreicht (während der Kredit noch lange nicht abbezahlt ist).

Der Nebensatz mit der Gegenrechnung ist keine österreichische Erfindung, sondern Teil des europäischen Beihilfenrechts, das für alle EU-Länder gilt. Auch für Deutschland, das seinen Touristikern ebenfalls eine Rückerstattung (von 75 Prozent) versprochen hat. Derzeit wird an einem Schulterschluss der Länder und Ausnahmeregeln in der Pandemie gearbeitet. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob die Touristiker auf die Butterseite oder ins finanzielle Chaos fallen.

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