Q&A: Was gilt, wenn ich Smartphones und Co gebraucht kaufe?
Der Secondhand-Markt boomt. Kein Wunder: Gebrauchte Smartphones und Co sind nachhaltiger und in der Regel deutlich günstiger. Doch bei gebrauchter Ware im Netz sind nach wie vor viele skeptisch. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kauf von Gebrauchtwaren.
Was gilt bei einem Privatverkauf?
Bei Verträgen zwischen Privatpersonen findet kein Konsumentenschutzrecht Anwendung, erklärt Karl Gladt von der Internet Ombudsstelle. Der Käufer kann demnach etwa nicht binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und trägt außerdem das Risiko des Transportwegs. Ein weiterer Unterschied ist, dass das Gewährleistungsrecht bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen ausschließbar ist. Gladt: "Auf Kleinanzeigeplattformen schreiben Verkäufer häufig, dass sie Waren nur unter Ausschluss der Gewährleistung anbieten.“
Was ist, wenn ich diesen Ausschluss als Verkäufer nicht erwähne?
In diesem Fall gilt das normale Gewährleistungsrecht. "Das bedeutet, dass ich als Verkäufer für den Gegenstand, den ich verkaufe, einstehen muss. Wenn bei der Übergabe ein Mangel besteht, dann muss ich in der Regel den Vertrag rückgängig machen“, erklärt Gladt.
Wann liegt ein Mangel vor?
"Ein Mangel liegt vor, wenn ich hinter dem Versprochenen zurückbleibe.“ Wer etwa einen kaputten Toaster verkauft, schuldet einen kaputten Toaster. Der Kaufvertrag wurde also über ein defektes Produkt abgeschlossen und es liegt kein Mangel vor. "Bei Gebrauchtwaren kommt es immer ein bisschen darauf an, was der Käufer erwarten kann, was sich aus den Fotos des Produkts ergibt und worüber der Kaufvertrag eigentlich abgeschlossen wurde.“ Wenn der Verkäufer auf den Fotos etwa bewusst einen Kratzer oder einen Defekt unterschlägt, ist das ein Mangel, und dann muss er dafür einstehen.
Was kann ich machen, wenn ein Mangel vorliegt?
Liegt ein Mangel vor, kann ich meine Gewährleistungsrechte geltend machen. In diesem Fall "muss ich dem Verkäufer eine zweite Chance einräumen, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen“. Bei einem Unternehmen wäre das für gewöhnlich eine Reparatur oder ein Austausch. Bei einem Privatkauf ist das viel seltener der Fall. "Hier kommt faktisch nur die Vertragsauflösung in Frage. Die Ware wird an den Verkäufer zurückgeschickt und dieser muss mir den Kaufpreis zurückerstatten. Bei einem geringfügigen Mangel käme auch eine Preisminderung infrage“, so Gladt.
Wer muss für den Rückversand aufkommen?
Die Internet Ombudsstelle vertritt die Meinung, dass "der Verkäufer dafür aufkommen muss". In der Praxis seien Kunden jedoch häufig bereit, die Portokosten zu tragen.
Was ist, wenn ich z.B. ein Smartphone kaufe und die Akkuleistung schlecht ist?
Laut Gladt handelt es sich um eine Grauzone: „Dass bei einem gebrauchten Handy der Akku etwas schwächer sein wird, als bei einem neuen Gerät, kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden." Liegt die Akkuleistung aber gravierend darunter und befindet sich nicht mehr in der Bandbreite des Erwartbaren, liege ein Mangel vor.
Wie sieht es mit der Garantie aus?
Eine Garantie wird typischerweise vom Hersteller ausgestellt. Aus den Garantiebedingungen ergibt sich eventuell, dass diese nur dem ersten Käufer zusteht oder dass sie auch weitergegeben werden kann. In der Praxis reicht es, "wenn man mit der Rechnung zum Kundenservice geht und sagt, dass man auf den Artikel noch Garantie hat und diese gerne einlösen würde“, so Gladt.
Wie inseriere und kaufe ich richtig?
"Je klarer man vereinbart, was man schickt, desto weniger kommt es zu Streit." Verkäufer sollen klar kommunizieren und etwaige Mängel darstellen. "Aus Käufersicht ist ratsam, genau nachzufragen, um Missverständnisse zu vermeiden."
Handelt es sich bei Kleinanzeigeplattformen immer um Privatkäufe?
Nicht immer. Häufig bieten auch Unternehmen dort ihre Waren an. Ob der Vertragspartner ein Unternehmen hat, "muss immer im Einzelfall beurteilt werden“, so die Ombudsstelle. Ab Mai 2022 soll eine neue EU-Regelung erkennbar machen, ob man von einer Privatperson oder einem Unternehmen kauft. Aktuell existiert keine solche Hinweispflicht.
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