Zwei bezahlte Urlaubstage für Pflege eines Hundes

Symbolbild
Die alleinstehende Frau berief sich auf eine Strafandrohung bei Leidenlassen eines kranken Tieres.

Eine Italienerin hat sich zwei bezahlte Urlaubstage erkämpft, damit sie sich um ihren kranken Hund kümmern kann. Das teilte die Tierschutzorganisation LAV am Mittwoch mit. Die alleinstehende Angestellte einer römischen Universität konnte zwei Tage lang nicht bei der Arbeit erscheinen, weil sie ihren kranken Hund pflegen und ihn zum Tierarzt bringen musste.

Novum in Italien

Das Haustier habe dringend ärztlich behandelt werden müssen. Mit der juristischen Unterstützung der Tierschutzorganisation LAV erreichte die Italienerin, dass ihr beide Fehltage als bezahlter Urlaub angerechnet werden - "aus schwerwiegenden persönlichen oder familiären Gründen". Die Entscheidung der Universität ist ein Novum in Italien.

Die Frau berief sich auf das italienische Gesetz, in dem eine schwere Strafe bei Missachtung des Tierwohls verankert ist: 10.000 Euro Bußgeld oder bis zu einem Jahr Haft können auf Besitzer zukommen, wenn sie ihre Haustiere "schwer leiden" lassen.

Auf rund 60 Millionen Einwohner kommen in Italien ebenso viele Haustiere, für die die Italiener ungefähr zwei Milliarden Euro jährlich ausgeben.

Firma bietet bezahlten Welpen-Urlaub an

Vor einigen Monaten sorgte das Verlagshaus Harper Collins in Indien mit einem Urlaubsangebot für Haustierbesitzer für Schlagzeilen. Medienberichten zufolge haben die Arbeitnehmer des Konzerns nun Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage, wenn sie sich gerade ein neues Haustier angeschafft haben (mehr dazu hier).

In Österreich gibt es derartige Initiativen derzeit nicht. Das Mitbringen eines Hundes ist in vielen Unternehmen untersagt. Rechtlich ist dies erlaubt. Will man das Haustier mitbringen, bedarf es einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.

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