Zustimmung zum Liebesspiel: App will Sex rechtlich absichern

Sex ist Konsens - in Schweden ist das nun auch gesetzlich verankert.
User sollen Geschlechtsverkehr auf digitalem Weg rechtlich absichern können. Eine Expertin zweifelt an der präventiven Wirkung.

Nur ein "Ja bedeutet Ja" – so lautet der Grundsatz eines Gesetzes zu Sex und Vergewaltigung, das Anfang des Monats in Schweden in Kraft getreten ist. Diesem nach gilt eine sexuelle Begegnung erst dann als einvernehmlich, wenn beide Partner aktiv eingewilligt haben. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet. Ein sexueller Übergriff wird damit nicht länger durch eine deutliche Abwehr sexueller Avancen definiert, sondern bereits durch das fehlende Einverständnis einer beteiligten Person. Wie die neue Regelung vor Gericht konkret gewertet werden kann, ist allerding noch unklar.

Abhilfe diesbezüglich schaffen soll eine neue österreichische App namens "I willl". Mithilfe dieser können Sexualpartner ihre Zustimmung zum Geschlechtsverkehr wahlweise mittels Handyvideo, Sprachmemo oder elektronischer Signatur abgeben; wobei es am Markt bereits mehre Apps zum sexuellen Einvernehmen gibt, die allesamt eine ähnliche Funktionsweise haben.

"I willl" verspricht Nutzern nicht nur Rechtssicherheit in puncto Liebesspiel, sondern will auch dazu beitragen, für Themen wie "sexueller Missbrauch" beziehungsweise "sexuelle Nötigung" zu sensibilisieren.

Expertinnensicht

Dass eine App wie "I willl" diese Aufklärungsarbeit tatsächlich leisten kann, bezweifelt Sandra Gathmann, systemische Psycho- und Sexualtherapeutin und Co-Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS). Anstatt Selbstbestimmung, sexuelle Bildung und soziale Kompetenz in intimen Situationen zu fördern, werde einmal mehr "vertuscht, dass sexuelle Gewalt vor allem dort Nährboden findet, wo nicht gegen strukturelle Gewalt und Sexismus auf höherer Ebene vorgegangen wird".

Als problematisch bewertet Gathmann außerdem, dass Apps wie "I willl" den Prozess der Zustimmung stark vereinfachen und einem echten sexuellen Konsens nicht gerecht werden: "Sexuelle Einvernehmlichkeit ist ein Prozess, keine punktuelle Entscheidung."

Etwas anders sieht das Thomas Ceschka, einer der Initiatoren der I willl-App. Die Zustimmung der Sexualpartner mittels App sei ein Beweis, dass es zu einem gewissen Zeitpunkt die Übereinkunft gegeben hat, miteinander Geschlechtsverkehr haben zu wollen. Auf das, was in weiterer Folge passiert, habe die App keinerlei Einfluss. Dennoch werden auf der Website für Männer und Frauen unterschiedliche Vorteile durch deren Benützung angeführt.

Während die Einforderung einer klaren Zustimmung "die Frau vor bösen Überraschungen" schützen soll, habe der Mann die Sicherheit, "dass die Frau tatsächlich auch Sex haben möchte und nicht vielleicht ein Missverständnis vorliegt". Für Gathman ein fragwürdiges Rollenverständnis. "Es wird ein einseitiges Täterbild von Männern und ein Opferbild von Frauen propagiert."

Eine Kritik, die Ceschka nicht nachvollziehen kann. Auch wenn es auf der Website "einen nicht gendergerechten Satz" geben sollte, würden Männer und Frauen von der App gleichermaßen profitieren. Er ist überzeugt, dass digitale Bestätigungen in sämtlichen privaten Bereichen Einzug halten werden. Daher sei es denkbar, dass "I willl" zukünftig auch im häuslichen Bereich angewandt wird, zum Beispiel, wenn es um einen Deal mit dem Handwerker geht.

Sexualität im Wandel

Für Gathmann sind Angebote wie "I willl" nicht zuletzt auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels. "Die Apps zeigen, dass wir im Zeitalter der sexuellen Verhandlungsmoral angekommen sind." Während Sex und Sexualität früher von Autoritäten und übergeordneten Institutionen, wie etwa der Kirche oder dem Staat, reguliert wurden, ist heute vor allem die Art und Weise, wie Sexualität zwischen Menschen zustande kommt, bedeutend. "Einvernehmlichkeit ist dabei oberstes Gebot", sagt Gathmann. Damit einher gehe auch, dass von Frauen und Männern im sexuellen Kontext soziale Kompetenzen wie Autonomie, Selbstwahrnehmung und Einfühlungsvermögen gefragt sind.

Für die Entwicklung dieser Fähigkeiten bleibe jedoch wenig Raum. "Medien speisen uns mit einem ambivalenten Bild von Sexualität: Den Superlativen von Geilheit und Lust, die wir angeblich zu erreichen haben und Bildern von Angst, Gewalt und Übergriffen. Da bleibt nicht mehr viel Platz für leise Zwischentöne und Gefühlsmischungen, die Sex aber sehr häufig ausmachen." Hinzu komme, dass Geschlechterrollen vor dem Hintergrund des Gewaltdiskurses rund um #MeToo verstärkt hinterfragt werden. Für Gathmann ein wichtiger Aspekt, "der aber durch undifferenzierte und sensationsheischende Beiträge in den neuen Medien zu Unsicherheiten, Mißverständnissen und Frustrationen führt".

Dass sich Menschen daher nach von außen regulierten Strukturen für sexuelle Interaktionen sehnen – etwa in Form einer App – kann Gathmann nachvollziehen. Bei den aktuell am Markt kursierenden Apps handle es sich jedoch um "einen angstgeleiteten Lösungsversuch, der mehr neue Probleme schafft".

Sexualstrafrecht in Österreich

Hierzulande sind Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im Strafgesetzbuch gesondert geregelt. Wird eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung zum Geschlechtsverkehr oder einer geschlechtlichen Handlung gezwungen, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Zieht die Tat Körperverletzung und/oder eine Schwangerschaft mit sich, erhöht sich das Strafmaß. Das gilt auch, wenn die vergewaltigte Person längere Zeit qualvollem Leid ausgesetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird. Wer andere gewaltvoll oder durch Drohung zum Sex nötigt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Darüber hinaus gibt es seit Anfang 2016 einen neuen Tatbestand:Strafbar ist demnach, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer anderen Person vornimmt, auch wenn es zu keiner Gewalt oder Drohung kommt. Selbiges gilt, wenn eine Person unter Ausnützung einer Zwangslage sexuelle Handlungen vornimmt.

Kommentar: Sexuell selbstbewusst

Warum haben zwei miteinander Sex? Die meisten sagen: der Liebe, der Geilheit wegen und weil’s lustig ist. Der Idealfall. Worüber seltener geredet wird: Dass es auch aus weniger prickelnden Gründen geschieht. Etwa, weil man denkt, sich erkenntlich zeigen zu müssen oder um  nicht zickig zu wirken.  Keine Vergewaltigung, aber freiwillig-freudig ist anders. Dazu gehören auch Praktiken, die man mitmacht, weil der Mut für ein „Stopp“  fehlt.

Nun sollen  Apps dafür sorgen, dass das, was im Bett passiert, in beidseitigem Einverständnis geschieht. Prinzipiell ist  alles zu begrüßen, das  hilft, Straftaten nachzuweisen. Dennoch gibt’s heikle Punkte. Zunächst ist fraglich, ob die virtuelle Vereinbarung  juridisch hält. Außerdem  fehlt der Aspekt der Prävention. Nicht alles lässt sich mit Technik regeln, schon gar nicht menschliches Miteinander. Intimität hat sich verändert und die Art und Weise, wie es zu Sex kommt oder wie wir Sex haben. Das bedingt Bewusstseinsbildung und einen kontinuierlichen Nachdenkprozess  – bei beiden Geschlechtern.

Es gehört darüber reflektiert, was  gleichberechtigter und zugleich guter Sex ist, was Menschen wollen, und wie sie auf das Wollen des Partners   eingehen können. Dafür braucht es sexuelles Selbstbewusstsein, Klarheit und Mut – indem  junge Menschen etwas über sich und ihren Körper lernen, um zugleich die Bedürfnisse anderer erspüren und respektieren zu können. Damit ein „Nein“ ein echtes „Nein“ bleibt – oder eben ein „Ja“ ein echtes „Ja“.  ( Gabriele Kuhn)

eMail: gabriele.kuhn@kurier.at

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