Einverständnis: Neues Sex-Gesetz tritt in Schweden in Kraft
Sex ist Konsens - in Schweden ist das nun auch gesetzlich verankert. Diesen Sonntag tritt das umstrittene neue Gesetz zu Sex und Vergewaltigung in Kraft. Das "Einverständnis-Gesetz" legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und erkennbar mit Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet. Noch immer wird allerdings diskutiert, wie die neue Regelung vor Gericht gewertet werden kann - und was als Zustimmung gilt.
Von #MeToo angestoßen
Die schwedische Regierung, die sich selbst als feministisch bezeichnet, hatte das neue Gesetz nach der heftigen #MeToo-Debatte im vergangenen Sommer vorangetrieben. In dem für seine Gleichberechtigung bekannten skandinavischen Land hatte die Kampagne gegen sexuelle Belästigung besonders hohe Wellen geschlagen. Tausende Frauen gingen mit ihren Geschichten an die Öffentlichkeit. In einer Branche nach der anderen - Schauspielerinnen, Juristinnen, Bauarbeiterinnen.
"Sex muss freiwillig sein"
"Sex muss freiwillig sein", hatte Regierungschef Stefan Löfven bei der Vorstellung seines neuen Gesetzes betont. Im Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung wird jetzt jede sexuelle Handlung strafbar, die nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht - unabhängig davon, ob das Opfer seinen Widerstand durch Worte oder Handlungen zum Ausdruck gebracht hat oder nicht. Passivität soll nicht länger als stilles Einverständnis interpretiert werden können.
Sexualstrafrecht in Österreich
In Österreich sind Vergewaltigung (§ 201) und sexuelle Nötigung (§ 202) im Strafgesetzbuch gesondert geregelt. Wird eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung zum Geschlechtsverkehr gezwungen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Das Strafmaß erhöht sich, wenn die Tat Körperverletzung und/oder eine Schwangerschaft mit sich zieht oder die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird.
Wer eine andere Person gewaltvoll oder durch Drohungen zum Sex nötigt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus gibt es in Österreich seit Anfang 2016 einen neuen Tatbestand (§ 205a): Strafbar ist bereits, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen des anderen vornimmt, auch wenn es zu keiner Gewalt oder Drohung kommt. Selbiges gilt, wenn eine Person unter Ausnützung einer Zwangslage sexuelle Handlungen vornimmt.
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