Warum sexuelle Zustimmung so wichtig ist

Symbolbild
Die Berichte von Frauen unter dem Hashtag #metoo im Netz machen klar, dass Frauen tagtäglich mit sexueller Belästigung konfrontiert sind. Unter dem neuen Hashtag #WhatConsentMeansToMe wird nun über die Bedeutung von sexueller Zustimmung debattiert.

Vor dem Hintergrund der Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein machen derzeit auf Twitter zehntausende Frauen gegen sexuelle Übergriffe mobil. Den Aufruf für die weltweite Bewegung startete die US-Schauspielerin Alyssa Milano am vergangenen Sonntag auf Twitter mit dem Satz: "Wenn du jemals sexuell belästigt oder vergewaltigt wurdest, antworte 'Me too'". Im Sog des aktuellen Missbrauchsskandals um den mächtigen Filmproduzenten Harvey Weinstein wollte der Serienstar aufzeigen, dass Sexismus nicht nur in Hollywood allgegenwärtig ist – sondern überall auf der Welt (der KURIER berichtete).

"Wenn es kein Ja ist, ist es ein Nein"

Aus den unzähligen Berichten von Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Gewalt hat sich nun eine Folgedebatte entwickelt. Unter dem Hashtag #WhatConsentMeansToMe wird über das Thema der sexuellen Zustimmung und deren Bedeutung debattiert. Die Conclusio und einfach verständliche Devise für sexuelle Handlungen jeder Art lautet: "Wenn es kein Ja ist, ist es ein Nein". Das bedeutet, dass jegliche körperliche Annäherungsversuche auf gegenseitigem Einverständnis beruhen müssen.

Fall Gina-Lisa Lohfink

Eine Diskussion rund um sexuelle Zustimmung entbrannte beispielsweise im Fall Gina-Lisa Lohfink im vergangenen Jahr. Das deutsche Model sagte aus, im Jahr 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. In einem Video, das die beiden Männer aufgenommen und ins Netz gestellt hatten, ist zu hören, wie Lohfink einige Male "Nein" und "Hör auf" sagt. Der Prozess ging schließlich zugunsten der Angeklagten und gegen Lohfink aus, setzte aber eine Debatte über die veraltete Rechtslage in Deutschland in Gang. War bis dahin ausschließlich Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung strafbar, reicht es nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts nun aus, wenn sich der Täter über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Zum Beispiel, wenn dieses weint oder nein sagt (der KURIER berichtete).

In Österreich gibt es seit Anfang 2016 einen neuen Tatbestand, nach dem es strafbar ist, sexuelle Handlungen gegen den Willen des anderen vorzunehmen, auch wenn keine Gewalt oder Drohung im Spiel ist.

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