Upskirting: Handy-Spanner am Rande der Legalität

Moderne Handys bieten Voyeuren neue Möglicheiten – schnell ist ein Foto gemacht.
Wenn Männer Frauen unter den Rock fotografieren, können sich Betroffene juristisch kaum wehren. Jetzt wird über strengere Gesetze diskutiert.

Vertieft in ihr Handy steht eine junge Frau neben einer Haltestange in einem halb vollen U-Bahn-Abteil. Langsam schiebt ein Fahrgast, der hinter ihr auf einer Bank sitzt, sein Smartphone unter das Sommerkleid der Frau – um ein Foto zu machen. Ein Video der Szene, die sich vermutlich in einer asiatischen Stadt ereignet hat, verbreitete sich kürzlich im Internet.

Darin dokumentiert wird ein Fall von Upskirting (vom englischen Wort "skirt" für "Rock") – so nennt man es, wenn der Intimbereich ohne Einverständnis abgelichtet wird. Die Fotos werden oft in einschlägigen Online-Foren oder auf Pornowebseiten hochgeladen. Nicht selten sind darauf auch die Gesichter der Frauen erkennbar.

Passiert ist das auch Hanna Seidel. Als die Deutsche im Alter von 16 Jahren auf einem Festival war, bemerkte sie plötzlich eine Hand zwischen ihren Beinen. Obwohl der Vorfall bereits 16 Jahre her ist, kann sie sich noch genau an den Moment erinnern. Als sie sich damals umdrehte, "habe ich noch gesehen, wie jemand seinen Arm mit einer Kamera weggezogen hat". Polizisten, die in der Nähe waren, hätten ihr daraufhin erklärt, ihr nicht helfen zu können.

Rechtliches Dilemma

In Deutschland gibt es – wie auch hierzulande – keinen eigenen Straftatbestand für Upskirting. Um sich dagegen wehren zu können, muss man den Übergriff zunächst einmal bemerken. Wenn sich der Täter weigert, die Bilder zu löschen, kann man beispielsweise zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Wer privat eine Klage einbringt, muss sich auf ein kostspieliges Verfahren einstellen (siehe Infobox unten). Verliert man den Prozess, muss man für diesen zur Gänze aufkommen.

Damit betroffene Frauen in einem solchen Fall nicht länger ein finanzielles Risiko eingehen müssen, kämpft Hanna Seidel nun für einen eigenen Straftatbestand für Upskirting. Zusammen mit der Aktivistin Ida Marie Sassenberg (auch sie wurde Opfer von Upskirting) hat die Studentin eine Petition gestartet. Rund 84.000 Menschen haben diese auf der Aktivismus-Plattform Change.org bisher unterschrieben.

Mit der Aktion zielen die beiden Frauen nicht nur auf Upskirting: Auch Downblousing (In-die-Bluse-Fotografieren) und Upkilting (Unter-den-Schottenrock-Fotografieren) sollten ihrer Meinung nach strafbar sein. In Schottland, wo Männer traditionell Wickelröcke tragen, ist Upskirting bereits seit zehn Jahren verboten.

Mit der Unterschriftenaktion folgen Seidel und Sassenberg dem Beispiel von Gina Martin aus Großbritannien. Auch ihr wurde vor drei Jahren bei einem Konzert unter den Rock fotografiert. Martin gelangte an das Handy der Täter und brachte es zur Polizei. Diese erzwang die Löschung der Bilder. Weitere Konsequenzen blieben mangels erfülltem Straftatbestand aus.

Martin initiierte daraufhin eine Petition, die es auf mehr als 110.000 Unterschriften brachte. Angetrieben durch großes öffentliches Interesse legte die Regierung dem Parlament einen Gesetzesentwurf vor. Seit einigen Monaten werden Upskirting-Aufnahmen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft; erste Verurteilungen gibt es bereits.

Offizielle Zahlen, wie vielen Frauen in Österreich ungewollt unter den Rock oder in die Bluse fotografiert wird, gibt es nicht. Einen eigenen Straftatbestand zu schaffen, hält Juristin Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien für "unverhältnismäßig". "Das gerichtliche Strafrecht ist dafür gedacht, schwere Eingriffe in Rechtsgüter (zum Beispiel Leben, Gesundheit oder Freiheit) zu sanktionieren, wo Zivil- und Verwaltungsrecht nicht ausreichen", sagt die Expertin. Mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung, bei dem es zu Körperkontakt kommt, sei Upskirting nicht vergleichbar.

Welche Möglichkeiten die Rechtslage betroffenen Frauen in Österreich bietet.

Strafrecht

Geht Upskirting mit anderen strafbaren Handlungen, wie sexueller Belästigung (§ 218 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) oder Nötigung (§ 105 StGB) einher, beginnt die Staatsanwaltschaft zu ermitteln. In diesem Fall wäre Upskirting also bereits jetzt strafrechtlich relevant. Hier drohen, je nach Tatbestand, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Strafgesetzbuch erfasst Upskirting auch, wenn das Opfer nicht volljährig ist. Dann könnten entsprechende Aufnahmen als pornografische Darstellung Minderjähriger (§ 207a StGB) gewertet werden. Hier sind bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Zivilrecht

Zivilrechtlich kann man vorgehen, wenn Upskirting-Bilder veröffentlicht werden, da dann das Urheberrecht (Bildnisschutz nach § 78 UrhG) verletzt wird. Dieses erfasst allerdings nur die Veröffentlichung von Abbildungen von Personen und bietet keine Grundlage, um gegen die Anfertigung der Fotos per se vorzugehen. Außerdem muss man dafür auf den Fotos identifizierbar sein.

Datenschutzrecht

Fälle, wie jener der heimlich beim Duschen aufgenommenen Fußballspielerinnen (siehe unten), könnten vom Datenschutzgesetz (§ 63 DSG) erfasst sein. Die gesetzliche Bestimmung sieht eine Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe vor. Wenn es um reine heimliche Fotoaufnahmen (ohne weitere Veröffentlichung oder Androhung dieser) geht, kommt auch der Verwaltungsstraftatbestand nach § 62   des Datenschutzgesetzes in Betracht. Hier droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro und die Abnahme des Bildaufzeichnungsgeräts.

Löschung erzwingen

Das Justizministerium erklärt auf Anfrage, dass heimliche Aufnahmen des Intimbereichs bereits jetzt über einen Verwaltungsstraftatbestand erfasst sind (siehe rechts). Behördlich Strafen zu verhängen, hält auch Beclin für sinnvoll. "Dann kann die Polizei eingreifen, die Daten aufnehmen und eine Löschung der Bilder erzwingen. Das ist für betroffene Frauen effektiver als ein Privatanklagedelikt", sagt Beclin, die selbst noch keine Anfragen zu Upskirting bekommen hat.

Die Kritik, Upskirting sei ein Randphänomen, kann Seidel nicht nachvollziehen: "Wie verbreitet Upskirting ist, kann nicht erfasst werden, eben weil es keine Straftat ist." Die Zahl der Betroffenen sei auch deshalb schwierig zu klären, weil es "in der perfiden Natur der Sache liegt, sich nicht erwischen zu lassen". Durch Sensibilisierung und Sanktionen würden sich "aber weniger Männer trauen", ist sie überzeugt.

Derzeit führen die Initiatorinnen der Petition Gespräche mit Ministerien einiger deutscher Bundesländer: "Wir sind optimistisch, dass sich im kommenden Jahr etwas bewegen wird", sagt Seidel.

Betroffenen Frauen soll es dadurch anders ergehen als ihr selbst. Nach einer bedrohlichen Auseinandersetzung zeigte ihr der Mann noch auf dem Festivalgelände einen leeren Ordner auf seiner Kamera. "Ob er das Foto wirklich gelöscht hat, weiß ich bis heute nicht."

In Österreich sorgte der Fall eines Fußballtrainers aus dem Mostviertel für Aufregung. Er soll Spielerinnen heimlich in der Umkleidekabine gefilmt haben. Am 2. Oktober 2018 flog der 27-Jährige auf: Zwei Spielerinnen sahen das Handy des Trainers in der Garderobe aus seiner Jacke ragen. 20 Minuten lang wurden die Spielerinnen in der Kabine gefilmt.

Die beiden 19-Jährigen erstatteten Anzeige bei der St. Pöltner Staatsanwaltschaft. Es kam  zu einem Verfahren, das Haus des Verdächtigen wurde durchsucht. Der 27-Jährige gab zu, die  Frauen vier bis fünf Mal  im Duschbereich gefilmt zu haben. Er habe die Aufnahmen aber nur für sich verwendet, sagte er.

Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Das Filmen ist strafrechtlich nicht verboten, nur die unerlaubte Weiterverbreitung. Dass eine der Spielerinnen seither unter einer Anpassungsstörung leidet und sich in psychologischer Behandlung befindet, war für die Staatsanwaltschaft kein Straftatbestand.

Nur Verwaltungsstrafe

"Ich will nicht mehr Fußball spielen. Dieser eine Tag hat alles verändert", sagte sie damals zum KURIER.

Die Anwältin der beiden Spielerinnen, Valentina Murr, konnte im Mai nur einen kleinen Teilerfolg vermelden: Die Datenschutzbehörde folgte einer Beschwerde der beiden Opfer, weil das "Recht auf Geheimhaltung" verletzt worden sei.

Dem 27-Jährigen droht nun eine Verwaltungsstrafe  von bis zu 50.000 Euro, die er an die Republik bezahlen müsste. "Ein entsprechendes Strafverfahren hätte natürlich eine ganz andere Qualität als ein reines Verwaltungsstrafverfahren. Vor allem, weil meine Mandantinnen  ihre Ansprüche als Privatbeteiligte geltend machen könnten", sagte Rechtsanwältin Murr.

"Gesetzeslücke"

Der Fall schlug auch politisch Wellen: Die SPÖ brachte im März im Nationalrat einen Antrag ein, um die "Gesetzeslücke" zu schließen. ÖVP, FPÖ und NEOS verschoben den Antrag.

Im Salzburger Landtag wurde im Mai allerdings einstimmig eine Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen. Diese soll "eine strafrechtliche Sanktionierung von heimlich hergestellten Nacktaufnahmen volljähriger Personen" umsetzen. Seither gab es einen Regierungswechsel – passiert ist noch nichts.

Kommentare