Botticelli-Mode: Uffizien verklagen Jean Paul Gaultier

Botticelli-Mode: Uffizien verklagen Jean Paul Gaultier
Das französische Modehaus hat Sandro Botticellis Venus unerlaubt als Print verwendet.

Die kreative Interpretation eines der berühmtesten Kunstwerke der Welt könnte dem Designer Jean Paul Gaultier teuer zu stehen kommen. Wegen unerlaubter Verwendung der Bilder der Botticelli-Venus drohen die Uffizien gegen das Haus des Modeschöpfers vor Gericht zu ziehen.

Die Luxusmarke hat das Bild des Meisterwerks, das in den Uffizien in Florenz aufbewahrt wird, auf einigen Kleidungsstücken verwendet und diese auch in seinen sozialen Netzwerken und auf seiner Website beworben.

Allerdings hat man die Bilder verwendet, ohne zuvor die Erlaubnis einzuholen, den Nutzungsbedingungen zuzustimmen und die Gebühr zu entrichten, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt, beklagte das Museum nun in einer Pressemitteilung.

Nach italienischem Recht ist die Verwendung von Bildern des italienischen öffentlichen Eigentums genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Auf Durchzug geschaltet

Daher hatte die Rechtsabteilung der Uffizien dem internationalen Modehaus eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, in der es aufgefordert wird, die Kleidungsstücke mit dem Venus-Bild aus dem Verkehr zu ziehen oder alternativ so schnell wie möglich mit dem Museum Kontakt aufzunehmen, um den notwendigen Handelsvertrag zur Behebung des Missbrauchs zu schließen.

Die Warnung, die bereits im April an Jean Paul Gaultier gerichtet wurde, wurde jedoch weitgehend ignoriert. Deshalb gehen die Uffizien nun gerichtlich gegen das Modehaus vor. Es wurde bereits eine Klage eingereicht, die die Rücknahme der „unrechtmäßigen“ Kleidungsstücke sowie eine Schadensersatzklage zugunsten des Museums vorsieht.

„Modedesigner verwenden regelmäßig unsere Bilder, und die meisten sind mit dem italienischen Gesetz vertraut, das besagt, dass jede Verwendung von Kunstwerken in öffentlichem Besitz genehmigt und bezahlt werden muss“, sagte Eike Schmidt, Direktor der Uffizien. „Wie viel, hängt von der Menge der Verkäufe, dem Verkaufspreis etc. ab.“

Keine Millionenbeträge

Bei Jean Paul Gaultier scheint man sich keiner Schuld bewusst. Das Video, in dem die „vier exklusiven Prints“ beworben werden, ist nach wie vor auf der Instagramseite des Unternehmens aufrufbar – allerdings ist aktuell keiner der Entwürfe mehr im Onlineshop zu finden.

Über 100.000 Euro seien laut Schmidt zu bezahlen: „Wir reden nicht über Millionenbeträge. Was ungewöhnlich ist, dass sie überhaupt nicht auf den Brief reagiert haben.“ Das Label hat die Klage noch nicht kommentiert.

Kommentare