Krank im Ausland: Worauf man schon vor der Reise achten sollte
Die einen zieht es in die Berge, die anderen an den Strand. Egal, wohin es geht: Ein Unfall oder eine unvorhersehbare Erkrankung trübt die Freude besonders dann, wenn man nicht entsprechend versichert ist, wie Maria Semrad vom Verein für Konsumenteninformation weiß.
Gut zu wissen: Mit der eCard ist man in der EU und in vielen europäischen Ländern abgesichert – genauer gesagt mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, kurz EKVK, die auf der Rückseite der eCard zu finden ist.
Island, Großbritannien und viele andere Länder
Im Falle des Falles gilt diese auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, der Schweiz, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
Für Reisen in die Türkei ist ein Urlaubskrankenschein notwendig. Diesen bekommt man bei der Arbeitsstelle oder der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK. Erkrankt man, muss man diesen vor dem Arztbesuch beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eintauschen. Erst dann kann man sich auf Kosten der ÖGK behandeln lassen.
Bar bezahlen
Doch manchmal muss man selbst in der EU in öffentlichen Spitälern bar bezahlen. Sollte das – trotz gegenteiliger Bestimmungen – passieren, sollte man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Das auch dann, wenn man sich privat behandeln lässt. Wer der ÖGK diese Rechnung vorlegt, bekommt zumindest einen Teil zurückerstattet. Ersetzt die ÖGK nicht die Gesamtkosten, so kann man die Differenz eventuell bei seiner Reisekranken- oder Zusatzversicherung einfordern.
Private Versicherung
Wer weiter weg, etwa nach Ägypten oder in die USA fliegt, sollte jedenfalls unbedingt eine private Reisekrankenversicherung abschließen – in manchen Ländern ist diessogar Pflicht. Doch Vorsicht: Nicht alle Behandlungskosten werden von dieser bezahlt. Honorare für die Behandlung von Schwangeren sind meist genauso ausgeschlossen wie Zahnbehandlungen oder Kosten, die durch eine Covid-Infektion vor Ort entstehen – und zwar immer dann, wenn Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Pandemie ausgenommen sind.
Auch private Zusatzversicherungen übernehmen bestimmte Kosten. „Allerdings sollte man im Vorfeld prüfen, was im Ausland abgedeckt ist und was nicht. Die Kosten in Privatspitälern sind zum Teil immens und nicht immer wird alles rückerstattet“, gibt Semrad vom VKI zu bedenken.
Sofort mailen
Ganz wichtig: Bei Erkrankung oder auch nach einem Unfall sollte man so bald wie möglich und noch vor einer Behandlung mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Und das am besten schriftlich. So kann man später nachweisen, dass die Versicherung informiert wurde.
Doch nicht immer braucht man eine extra Versicherung vor einer Reise, gibt Semrad noch einen Tipp: „Oft ist man bereits über anderen Kanäle versichert, etwa über Automobilclubs, Sportvereine oder Kreditkarten. Vorab sollte man unbedingt überprüfen, unter welchen Umständen man versichert ist und welche Leistungen inkludiert sind. Kreditkartenfirmen bietet manchmal nur einen Schutz, wenn die Reise auch über diese bezahlt wurde oder nur, wenn die letzte Nutzung der Karte nicht lange zurückliegt.“
Versteckte Tricks bei Tarifen
Weil die Corona-Zahlen steigen, ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass jemand kurz vor dem Abflug erkrankt.
Maria Semrad von der europäischen Verbraucherzentrale im Verein für Konsumenteninformation (VKI) weiß, dass viele Reisende aus diesem Grund Flexitarife nutzen, bei denen Umbuchungen leichter möglich sind.
Ihr Rat: „Sollten Sie bereits im Vorfeld der Reise erkranken, müssen Sie das der Fluggesellschaft vorab schriftlich mitteilen. Nur so haben Sie einen Nachweis über die Stornierung – ein Anruf reicht da nicht aus.“ Zudem empfiehlt Semrad, immer zu schauen, wie die Tarife ausgestaltet sind. Wenn Umbuchungen genau so teuer sind wie ein neuer Flug, hat man keine Vorteile. „Onlineerfahrungsberichte sind da manchmal sehr aufschlussreich.“
Doch nicht nur, wenn Reisende erkranken, sollten sie das so schnell wie möglich bei der Fluggesellschaft oder Versicherung melden. „Das gilt auch, wenn Gepäck verloren geht oder wenn ich einen Unfall habe.“
Doppelt bezahlt
Im Zielland haben viele ihren Mietwagen bereits vorab reserviert. Auch hier lauern Fallen, wie man beim VKI weiß: „Im Normalfall schließt man schon bei der Buchung des Autos eine Versicherung online ab. Vor Ort wird man dann nochmals mit fadenscheinigen Begründungen dazu gedrängt, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Zum Beispiel mit dem Argument, dass man im System nicht sehen kann, ob ein Schutz abgeschlossen wurde“, berichtet Semrad. Viele lassen sich verunsichern und schließen ein zweites Mal eine Versicherung ab – und zahlen dann doppelt.
Auch bei anderen Versicherungen zahlt man oft zu viel: „So wird bei Pauschalreisen ein sehr teurer Rundum-Schutz angeboten, der gar nicht benötigt wird. Manchmal sind auch nicht alle Risiken abgedeckt – so gilt Job-Kündigung nicht als Grund für einen Reiserücktritt.“
Teuer kann auch ein vereinbarter Selbstbehalt werden: Wenn bei einem Reiserücktransport oder bei einer Bergung 20 Prozent vereinbart sind, kann das am Ende auch sehr kostspielig werden.
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