Deutsches Gericht urteilt: Der Kater ist eine Krankheit

Die Schläfen pochen – die Zunge ist pelzig, der Magen flau: Ausgiebiges Feiern wird am Morgen danach mit einem üblen Kater bestraft.
Mit dem Entscheid geht man gegen umstrittene Anti-Hangover-Präparate vor. Was dahintersteckt – und was wirklich gegen üble Alkohol-Nachwehen hilft.

Bei feuchtfröhlicher Festzeltstimmung wird gerne viel getrunken. Pünktlich zum Oktoberfest sorgt ein Entscheid des deutschen Oberlandesgerichts Frankfurt für Schlagzeilen. Dort urteilte man, dass der alkoholbedingte Kater "eine Krankheit" ist. Unter letzterer sei "jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen", begründete man die Einschätzung.

Hintergrund des nicht rechtskräftigen Urteils: Ein Verein hatte gegen Werbeversprechen des Herstellers eines "Anti-Hangover-Drinks" (Hangover ist das englische Wort für Kater) Klage eingebracht. Ob diese Form der Werbung zulässig ist, hängt laut dem Oberlandesgericht damit zusammen, ob man den Kater als Krankheit einordnet oder nicht.

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