Schweizer Unternehmer fordert vier Millionen Euro

ARCHIV - Ein Schild hängt am 11.12.2012 in Berlin an der Verlagszentrale von Suhrkamp. Das Landgericht Frankfurt entscheidet am Mittwoch (13.02.2013) über den Streit der Gesellschafter um den Suhrkamp-Verlag..Nach der mündlichen Verhandlung im Dezember 2012 erscheint auch eine Auflösung möglich. .. Foto: Paul Zinken/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Auch der Miteigentümer kommt wegen seiner Beteiligung am Verlag unter finanziellen Druck.

Der Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart will für einen früheren Verkauf von Suhrkamp-Anteilen fünf Millionen Schweizer Franken (rund vier Millionen Euro) plus Zinsen von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach eintreiben. Der Rechtsanwalt Reinharts, David Horak, bestätigte der dpa auf Anfrage, dass sein Klient die Vollstreckung eines entsprechenden Urteils des Handelsgerichts Zürich vom Mai eingeleitet habe. Reinhart werde die Vollstreckung mit entsprechendem Nachdruck vorantreiben, so Horak.

Barlachs Schweizer Anwalt Carl Ulrich Mayer sagte, sein Klient habe Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. "Wir warten eigentlich auf die Beurteilung durch das Bundesgericht. Trotzdem sind wir natürlich immer an Gesprächen mit den beteiligten Parteien interessiert, und dieses Gesprächsangebot haben wir Herrn Reinhart auch eröffnet", sagte Mayer.

Stiller Teilhaber

Die Schweizer Familie Reinhart war über eine Aktiengesellschaft jahrzehntelang stiller Teilhaber des Suhrkamp Verlags. 2006 verkaufte der Sohn Andreas diese Medienholding Winterthur AG für 10,8 Millionen Schweizer Franken an Barlach und den inzwischen verstorbenen Investor Claus Grossner. Nachdem Grossner nicht zahlte, übernahm Barlach 2007 auch dessen Anteile, blieb aber den Kaufpreis dafür später weitgehend schuldig - der Grund für die jetzige Auseinandersetzung.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich verpflichtete Barlach im Mai zur Zahlung der noch ausstehenden fünf Millionen Schweizer Franken plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009. Einen Aufschub der Zahlungspflicht lehnte das Bundesgericht in Lausanne kürzlich ab, wie auch die "Zeit" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichteten. Das Urteil sei schon vor der endgültigen Entscheidung über Barlachs Beschwerde vollstreckbar, befand Bundesrichterin Kathrin Klett laut Verfügung vom 19. Juli 2013.

Streitigkeiten

Reinharts Anwalt sagte, trotz dieser höchstrichterlich bestätigten Zahlungsverpflichtung weigere sich Barlach, den geschuldeten Betrag zu zahlen. Deshalb sei sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland die Vollstreckung eingeleitet worden. Beim Verkauf der Medienholding AG hatten beide Seiten laut Anwalt ein Pfandrecht an den Aktien vereinbart. Heute hält Barlach über diese Gesellschaft 39 Prozent am Suhrkamp Verlag.

Barlachs Anwalt Mayer sagte, es gehe nicht darum, den Anteil nicht zahlen zu wollen. Vielmehr sei der damalige Verkauf mit Streitigkeiten belastet gewesen, die so vor dem Kauf nicht offenbart worden seien. In dem Urteil des Handelsgerichts kämen gewisse Rechtsfragen zu kurz. "Deshalb haben wir es angegriffen. Das heißt aber nicht, dass man mit Herrn Reinhart nicht eine Lösung finden kann."

Insolvenzverfahren

In Berlin läuft seit Mitte vergangener Woche ein Insolvenzverfahren für den Suhrkamp Verlag. Ziel der Geschäftsführung unter Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkewicz (61 Prozent) ist es, nach dem jahrelangen erbitterten Streit mit Barlach den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Barlach müsste dann auf weitreichende Gesellschafterrechte verzichten.

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