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Suhrkamp muss 2,2 Mio. Euro an Barlach zahlen
Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach hat vor Gericht einen weiteren Sieg errungen.
Der lange Machtkampf um den Suhrkamp Verlag ist um eine Facette reicher: Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz erneut eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Mittwoch die von ihr geführte Familienstiftung, an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach knapp 2,2 Mio. Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 zu zahlen.
Barlach berief sich vor der Handelskammer auf eine Vereinbarung unter den beiden Gesellschaftern. Danach war sein Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Konto zu überweisen. Eine Gesellschaftsvereinbarung halte die Ausschüttung des Gewinns "klipp und klar" fest, stellte das Gericht dazu fest. Es geht dabei exakt um 2,184 Mio. Euro.
Der traditionsreiche Verlag war auf Betreiben der Verlegerin Anfang 2010 vom langjährigen Stammsitz Frankfurt nach Berlin umgezogen. Unseld-Berkewicz, die Witwe des 2002 gestorbenen Verlags-Patriarchen Siegfried Unseld, hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags. Barlachs Medienholding AG Winterthur gehören 39 Prozent.

Erbitterte Auseinandersetzung
Barlach und Unseld-Berkewicz liefern sich seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung. Ende Dezember hatte das Landgericht Berlin die Verlagschefin als Geschäftsführerin abgesetzt. Sie habe rechtswidrig für den Verlag Event-Räume in ihrer eigenen Berliner Villa angemietet und den Mitgesellschafter nicht informiert.
Dagegen legte Unseld-Berkewicz Berufung ein. Auch das Urteil der 13. Handelskammer ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt als nächste Instanz kann angerufen werden.
Das entscheidende Verfahren im Machtkampf ist derzeit bei einer anderen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt anhängig. Beide Gesellschafter haben beantragt, sich gegenseitig auszuschließen. Im Februar setzte die Kammer beiden Parteien eine letzte Frist, um bis zum 25. September ihren Konflikt außergerichtlich zu lösen. Letztlich könnte das Verfahren die Auflösung des Verlags bedeuten.
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