Suhrkamp muss 2,2 Mio. Euro an Barlach zahlen

epa03851639 Suhrkamp co-owner Hans Barlach sits in the 9th Superior Court of the District Court in Frankfurt Main, Germany, 05 September 2013. The court hears the urgent application of Barlach. He wishes the court to prohibit a vote for the restructuring plans in the meeting of creditors by the majority shareholder of the ailing publisher, the Suhrkamp Family Foundation. He fears a limitation of his participation rights. EPA/ANDREAS ARNOLD
Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach hat vor Gericht einen weiteren Sieg errungen.

Der lange Machtkampf um den Suhrkamp Verlag ist um eine Facette reicher: Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz erneut eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Mittwoch die von ihr geführte Familienstiftung, an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach knapp 2,2 Mio. Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 zu zahlen.

Barlach berief sich vor der Handelskammer auf eine Vereinbarung unter den beiden Gesellschaftern. Danach war sein Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Konto zu überweisen. Eine Gesellschaftsvereinbarung halte die Ausschüttung des Gewinns "klipp und klar" fest, stellte das Gericht dazu fest. Es geht dabei exakt um 2,184 Mio. Euro.

Der traditionsreiche Verlag war auf Betreiben der Verlegerin Anfang 2010 vom langjährigen Stammsitz Frankfurt nach Berlin umgezogen. Unseld-Berkewicz, die Witwe des 2002 gestorbenen Verlags-Patriarchen Siegfried Unseld, hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags. Barlachs Medienholding AG Winterthur gehören 39 Prozent.

Suhrkamp muss 2,2 Mio. Euro an Barlach zahlen
APA10594078-2 - 10122012 - FRANKFURT AM MAIN - DEUTSCHLAND: ZU APA 406 KI - Die Chefin des Suhrkamp-Verlages, Ulla Unseld-Berkéwicz auf der Frankfurter Buchmesse 2012. In einer bisher wohl beispiellosen Entscheidung ist die Verlegerin Ulla Unseld-Berkewicz per Gerichtsbeschluss als Geschäftsführerin des Suhrkamp Verlags abberufen worden. APA-FOTO: Markus C. Hurek/DPA
Die Anwälte der Familienstiftung verwiesen dagegen ohne Erfolg darauf, dass mit dem Bilanzgewinn die finanziellen Reserven des Unternehmens gestärkt werden sollten. Notfalls hätte dann ein Darlehen aufgenommen werden müssen, um die Ansprüche des Minderheitsgesellschafters zu erfüllen, argumentierte das Gericht und wies damit ein "Thesaurierungsinteresse" ab.

Erbitterte Auseinandersetzung

Barlach und Unseld-Berkewicz liefern sich seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung. Ende Dezember hatte das Landgericht Berlin die Verlagschefin als Geschäftsführerin abgesetzt. Sie habe rechtswidrig für den Verlag Event-Räume in ihrer eigenen Berliner Villa angemietet und den Mitgesellschafter nicht informiert.

Dagegen legte Unseld-Berkewicz Berufung ein. Auch das Urteil der 13. Handelskammer ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt als nächste Instanz kann angerufen werden.

Das entscheidende Verfahren im Machtkampf ist derzeit bei einer anderen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt anhängig. Beide Gesellschafter haben beantragt, sich gegenseitig auszuschließen. Im Februar setzte die Kammer beiden Parteien eine letzte Frist, um bis zum 25. September ihren Konflikt außergerichtlich zu lösen. Letztlich könnte das Verfahren die Auflösung des Verlags bedeuten.

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