Wiener Zeitung: Jüngster Gesetzesentwurf sieht primär Onlinemedium vor
Die republikseigene „Wiener Zeitung“ wird als Publikations-, Aus- und Weiterbildungsmedium vor allem online weitergeführt. Startschuss dafür ist am 1. Juli diesen Jahres. Das geht aus dem jüngsten Entwurf für ein Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) hervor.
Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel wird sie zudem 10 Mal jährlich in Printform erscheinen. Weiters soll sie verschiedene digitale Produkte (z. B. Newsletter, Podcast) anbieten dürfen.
Dem neuen öffentlich-rechtlichen Auftrag folgend solle sie in zeitgemäßer Art und Weise mit einer unabhängigen Redaktion das Verständnis für politische Sachverhalte fördern, demokratisches Bewusstsein festigen sowie zeitgeschichtliche und gegenwärtige Aspekte von Politik, Staat und Demokratie Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen.
Die „Wiener Zeitung" soll entsprechend den neuen Vorgaben transformiert werden, das soll mit spätestens 31. Dezember vollumfänglich umgesetzt sein.
Media Hub
Zur Förderung des Qualitätsjournalismus und Stärkung der Innovationskraft des Medienstandorts Österreich soll bei der Wiener Zeitung GmbH zudem der Media Hub Austria eingerichtet und betrieben werden. Dieser soll unter anderem Praxisprogramme („training on the job“) bereitstellen, die neben klassischem Journalismus auch „die notwendigen digitalen, technologischen und wirtschaftlichen Skills" vermitteln. Weiters soll dort auch „eine ganzheitliche Förderung“ von Medien-Start-ups nach Vorbild des Media Lab Bayern stattfinden.
Zur Sicherstellung der journalistischen Unabhängigkeit ist im WZEVI-Gesetz ein Redaktionsstatut vorgesehen, ein wissenschaftlicher Beirat soll der „Wiener Zeitung" beratend zur Seite stehen. Die Herausgabe der „Wiener Zeitung" wird mit 7,5 Mio. dotiert, der Media Hub Austria mit jährlich 6 Millionen.
Schwarzes Brett
Darüber hinaus soll die Wiener Zeitung GmbH in Hinkunft als „Content-Agentur Austria“ öffentlichen Institutionen zuarbeiten, Informationen im öffentlichen Interesse aufbereiten und über unterschiedliche Kanäle verbreiten. Dazu werden etwa Informationen zur Rechtslage, Serviceangebote des Staates und diesbezügliche Änderungen bzw. Neuerungen, Arbeitsplatzangebote, Hilfestellungen etc. gezählt.
Der Gesetzesentwurf sieht weiters vor, dass dort auch eine elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) des Bundes entsteht, das gratis und barrierefrei genutzt werden kann. Damit will man dem entgegentreten, dass öffentliche Verlautbarungen heute vielfach nicht zentral, einheitlich und umfassend verfügbar sind. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird mit jährlich drei Millionen dotiert.
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