Song Contest: Disqualifizierter Niederländer dürfte angeklagt werden

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Schwedische Polizei geht davon aus, dass sich Joost Klein für eine Drohung verantworten muss. Ermittlungen abgeschlossen.

Seine Disqualifikation sorgte beim Song Contest für große Aufregung. Nun dürfte die Affäre für den Niederländer Joost Klein auch ein gerichtliches Nachspiel haben: Die schwedische Polizei geht laut Guardian davon aus, dass Klein angeklagt wird.

Er soll demnach illegale Drohungen gemacht haben. Ein Sprecher sagte, dass die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sind und die weiteren Schritte in den kommenden Wochen entschieden werden. Was genau vorgefallen ist, ist immer noch unbekannt. Ein weibliches Mitglied der Produktions-Crew hatte eine Beschwerde wegen eines "Backstage-Vorfalls" eingebracht.

"Wir erwarten, dass es eine Strafverfolgung geben wird", sagt ein Polizeisprecher. Am Ende dessen könnte maximal eine Geldstrafe stehen.

Der niederländische Sender Avrotros hatte sich direkt nach der Disqualifikation noch über die Vorgangsweise der Song-Contest-Veranstalter beschwert. Demnach habe es sich beim inkriminiertem „Vorfall“ nicht um körperliche Gewalt, sondern lediglich eine Geste in die Kamera gehandelt, heißt es in einer Stellungnahme. Demnach sei der Sänger beim Abgang von der Bühne der Malmö Arena gegen seinen Willen von einer Kamerafrau gefilmt worden. Diese habe nicht auf seinen Wunsch reagiert. „Dies führte zu einer drohenden Bewegung von Joost in Richtung Kamera. Joost berührte die Kamerafrau nicht“, so der Sender in seiner Aussendung.

Verschiedene Lösungsoptionen, die man der Rundfunkunion (EBU) vorgeschlagen habe, seien nicht aufgegriffen worden. Die EBU habe ausschließlich die Disqualifikation wollen. „Avrotros findet die Maßnahme sehr schwerwiegend und unverhältnismäßig“, macht man deutlich: „Was Joost den Niederlanden und Europa gegeben hat, hätte nicht so enden dürfen.“ 

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