ORF will neue Online-Angebote zeitlich vorziehen
Knapp vor dem Ende der Begutachtungsfrist hat auch der ORF am Donnerstag seine Stellungnahme zu den ORF-Gesetzesnovellen eingebracht. Mit großen Änderungsvorschlägen hält sich der Öffentlich-Rechtliche weitgehend zurück. Auch der vorgesehene Umbau von ORF.at bleibt unbeanstandet. Gleichzeitig widerspricht man aber der Darstellung des Zeitungsverbands, der sich von der Regierung nicht fair behandelt fühlt. Der ORF schreibt nämlich: "Dem Begutachtungsentwurf gingen zahlreiche Konsultationen und Verhandlungsrunden voraus, in denen sowohl die Standpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die der privaten Mitbewerber sorgfältig berücksichtigt wurden."
Für den ORF wichtig sind die nachhaltige und unabhängige Finanzierung und die "zeitgemäße Förderung der digitalen Entwicklungsmöglichkeiten". Mit dem im Gesetzesentwurf vorgesehenen ORF-Beitrag, der entgegen der gegenwärtigen GIS-Gebühr nicht länger gerätegekoppelt ist, sieht das Medienhaus eine nachhaltige Neuregelung der Finanzierung gegeben. Auch mit dem Onlinebereich dürfte der ORF weitgehend zufrieden sein, seien doch "strenge, aber zeitgemäß aktualisierte Vorschriften" angedacht. So darf der ORF künftig etwa Inhalte online-first und online-only produzieren und einen Kinderkanal betreiben, während die zulässige Bereitstellungsdauer von Inhalten in der ORF-TVthek erweitert wird.
Frühstart
Was auffällt: Der ORF will die Vorarbeiten zur Neugestaltung der ORF-Online-Angebote zeitlich vorzuziehen. Diese soll schon mit 1. Jänner 2024 startklar sein und damit zeitgleich mit der Umstellung auf den ORF-Beitrag angeboten werden können. Der Entwurf sieht auch Kooperationen zwischen ORF und Privaten vor. So soll der ORF etwa Inhalte von privaten Medienhäusern auf seinen Plattformen zeigen können, wobei sich der ORF eine Klarstellung erhofft, dass die Haftung für diese Inhalte bei den Privaten bleibt. Im Gegenzug sollen auch Private ORF-Inhalte - etwa gewisse Archivinhalte - verwenden dürfen. Hier spricht sich der ORF dafür aus, dass er dafür auch einen Anteil an Lizenzkosten erhält, was aus beihilfenrechtlichen Gründen zwingend erforderlich sei.
Blaue Seite
Unbeanstandet bleibt der Umbau von ORF.at. Der Entwurf sieht vor, dass künftig 70 Prozent der "blauen Seite" aus Video- und Audiobeiträgen bestehen muss und Textmeldungen nur noch 30 Prozent ausmachen, wobei diese bei 350 Meldungen pro Woche gedeckelt sind. Vor allem Verleger haben die "Zeitungsähnlichkeit" von ORF.at bemängelt und fordern in einer Stellungnahme eine weitere Reduktion. Auch sieht der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Entwurf einen Widerspruch zu EU-Recht. Es liege eine "unionsrechtswidrige Quersubventionierung von ORF-Presseberichterstattung mit Rundfunkentgelten" vor. Der VÖZ kündigt eine Befassung der EU-Kommission mit dieser Angelegenheit an. Dem Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sind wiederum die Video- und Audiobeiträge auf ORF.at ein Dorn im Auge. Gefordert wird eine Maximalanzahl von 300 bis 350 Beiträgen pro Woche. Die Onlinebereitstellungsdauer will der Privatsenderverband auf maximal 30 Tage beschränkt wissen.
Datenschutz
Vorgesehen ist im Entwurf zur ORF-Gesetzesnovelle auch ein Transparenzbericht, der etwa Einkommen ab 170.000 Euro brutto mit Namensnennung offenlegt und eine Aufschlüsselung der Nebeneinkünfte von ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern beinhaltet. Transparenz sei ein "zentraler Bestandteil" der Unternehmensphilosophie, heißt es in der Stellungnahme des ORF. Man stehe einer Vertiefung der Transparenz aufgeschlossen gegenüber, gehe aber davon aus, dass etwa datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.
Ablaufdatum
Im Gesetzesentwurf ist zudem eine Kompensation für den Entfall des Vorsteuerabzugs für den ORF vorgesehen. Geknüpft ist diese an Sparvorgaben im Personal- und Sachkostenbereich. In der derzeitigen Fassung liegt laut ORF eine "Perpetuierung der Sparvorgaben" vor, die langfristig nicht handhabbar sei. Der ORF spricht sich für eine Befristung der Strukturmaßnahmen bis 2028 aus. Dann solle eine Evaluierung und gegebenenfalls Verlängerung erfolgen.
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