Nach Wirbel: Westenthalers Bestellung zum ORF-Stiftungsrat verzögert sich

Ein Foto von Peter Westenthaler
Der FPÖ-Kandidat muss belegen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, um in das ORF-Gremium einziehen zu können.

Die Bestellung von Peter Westenthaler als FPÖ-Stiftungsrat wird sich verzögern. Wie der KURIER aus Regierungskreisen erfuhr, ist noch nicht sicher, ob Westenthaler am morgigen Ministerrat von der Regierung durchgewunken wird.

Die FPÖ hatte den ehemaligen Politiker ins Rennen geschickt. Seither wird diskutiert, ob es Unvereinbarkeiten des blauen Kandidaten gibt. Die ORF-Redakteure hatten dazu bereits einen Appell an die Regierung gestellt.

Westenthaler bezeichnete den ORF als "Propagandamaschine"

Die FPÖ hatte am Montag der Vorwoche die Rochade im obersten ORF-Gremium bekannt gegeben. Der bisherige FPÖ-Vertreter Niki Haas hatte sein Mandat "aus beruflichen Gründen" zurückgelegt. An seiner Stelle wurde Westenthaler von der FPÖ vorgeschlagen.

Westenthaler bezeichnete den ORF in Interviews kurz danach als „Propagandamaschinerie“, als „Propagandawerkzeug“ und als „Propagandaorgel“ und warf einem prominenten Journalisten "parteipolitische Agitation“ vor. Der ORF-Redakteursrat ersuchte "die Bundesregierung, vor der Bestellung von Peter Westenthaler zum Stiftungsrat, die Vereinbarkeit seiner Nominierung mit den Bestimmungen des ORF-Gesetzes zu überprüfen und die FPÖ gegebenenfalls um die Nominierung einer Persönlichkeit zu ersuchen, die den Kriterien des ORF-Gesetzes entspricht".

Laut Gesetz darf ein Stiftungsrat nicht in einem anderen Medienunternehmen beschäftigt sein. 

Seine regelmäßigen Auftritte beim Fellner-Sender oe24.tv würden ohne Honorar erfolgen, so Westenthaler am Sonntag im KURIER-Interview:  "Es gibt keine Unvereinbarkeit, weil es gibt kein Arbeitsverhältnis und keinen Dienstvertrag mit oe24.tv". 

"Bei der Bestellung nach § 20 Abs. 1 Z 1 ORF-G handelt es sich um ein Standardprozedere. Die zu bestellende Person hat eine persönlich unterfertigte Erklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Ein solches liegt hier vor, die Bestellung befindet sich derzeit im regulären Abstimmungsprozess", heißt es seitens des Medienministeriums auf KURIER-Nachfrage.

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