ORF-Haushaltsabgabe: Verwirrung um Erlagschein-Zahlung und Jahresbeitrag für 2026
Der ORF-Beitrag (auch ORF-Haushaltsabgabe genannt) bleibt in Österreich ein emotionales Thema. Längst ist vergessen, dass er unter dem Niveau der früheren GIS-Gebühr liegt. Nicht nur der ORF musste gehörig Federn lassen. Auch Bundesgebühren und -steuern sowie, teilweise, Landesabgaben sind weggefallen – in Wien zahlt man heute beispielsweise fast 50 Prozent weniger als zuvor.
Und doch sorgen nun als unklar empfundene Gesetzesregelungen wieder für Diskussionen zwischen dem ORF-Beitrags Service (OBS) und Zahlern.
Eine Gesetzesnovelle im September 2025 sollte eigentlich eine Entschärfung bringen. Konkret ging es um die Frage: Muss der ORF-Jahresbeitrag von 183,60 Euro (exklusive Landesabgaben) auf einmal gezahlt werden, wenn man den Erlagschein nutzt?
Die „SEPA-Pflicht“ und ihre Novellierung
Ursprünglich sah das ORF-Beitrags-Gesetz eine strikte „SEPA-Pflicht“ vor. Diese besagte: Wer den ORF-Beitrag weiterhin mit Erlagschein zahlt, muss für 2026 den vollen Jahresbetrag entrichten.
Diese Bestimmung wurde von vielen vegrätzten Zahlenden als „Foulspiel der Koalition aus ÖVP und Grünen“ (jene Regierung, die den Beitrag nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs einführte) empfunden.
Die im September von der neuen Regierungskoalition (ÖVP, SPÖ, NEOS) beschlossene Novelle sollte u. a. genau dieses Problem „reparieren“.
Ein Leben mit Zahlschein soll möglich bleiben
In der Parlamentsdebatte wurde mehrfach die Beibehaltung der Wahlfreiheit betont. So hoben der seit heuer für Medienfragen zuständige Vizekanzler Andreas Babler und SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim hervor, „dass Personen, die die Haushaltsabgabe per Erlagschein einzahlen, auch künftig die Jahresgebühr von 183,60 € nicht auf einmal zahlen müssten, sondern weiter Teilbeträge entrichten könnten.“
Das Recht auf ein analoges Leben solle erhalten bleiben, meinten nicht nur die beiden SPÖ-Politiker.
2026 kommt: Was gilt seit der Novelle?
Die Ansagen der Politiker waren nicht falsch, aber nicht allgemein gültig. Das führt - wie auch KURIER-Leser Werner P. in einem Schreiben berichtet - nun zum Jahresende erneut zu Debatten mit der Beitragsservicestelle (OBS).
Der Wunsch des Lesers: „Können Sie bitte behilflich sein, dieses Durcheinander zu entwirren und herausfinden, was nun wirklich gilt?“️
Und so sehen die Fakten aus:
- Die schlechte Nachricht (für Neuanmeldungen):
- Wer neu einen Hauptwohnsitz errichtet (erstmals beitragspflichtig seit 1. Jänner 2024), kann eine Zahlung in sechs oder zwei Teilbeträgen nur mit SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) vornehmen.
- Wer in dieser Gruppe den Erlagschein nutzen möchte, bei dem wird der volle Jahresbetrag (183,60 Euro plus Landesabgaben) fällig. Die "SEPA-Pflicht" gilt hier weiterhin für Teilzahlungen.
- Die gute Nachricht (für Bestandskunden):
- Etwa 800.000 Bestandskunden profitieren von der neu geschaffenen Übergangsregelung und können (bis auf Weiteres) vorgehen, wie bisher.
- Dabei handelt es sich um jene Personen, die bereits vor Inkrafttreten des ORF-Beitrags (vor dem 1. Jänner 2024) ihre GIS-Gebühren in Teilbeträgen entrichtet haben und automatisch umgestellt wurden.
- Sie können bis Ende 2027 den ORF-Beitrag weiterhin ihre Teilbeträge mit Erlagschein bezahlen.
Eine Befristung, die zu neuen Diskussionen führen wird
Die Regelung für Bestandskunden ist allerdings auf zwei Jahre befristet (bis Ende 2027).
Der Grund dafür liegt in der Überprüfung auch anderer Teile der Novelle: In zwei Jahren soll etwa eine Evaluierung der Neuregelung für Filialbetriebe (Unternehmensabgabe), die dort Erleichterungen brachte, und deren finanzielle Auswirkungen auf den ORF, der deshalb voraussichtlich 10 Millionen weniger einnimmt, erfolgen. Denn der ORF hat seit Jahren heftige Sparvorgaben.
Reform folgt auf Reform
Was eine dann 2027 folgende nächste Novelle für die Zahlungsmodalitäten der 800.000 Bestandskunden, die mit Erlagschein zahlen, bedeuten wird, ist derzeit offen. Klar ist lediglich, diese Übergangsregelung führt gradwegs in eine erneute Debatte über die Haushaltsabgabe und den ORF, die man sich mit einem Federstrich ersparen hätte können ...
Anmerkung zur Höhe des ORF-Beitrags: Obwohl die ORF-Haushaltsabgabe selbst österreichweit 15,30 Euro pro Monat – und damit weniger als die GIS-Gebühr (18,59 Euro) - beträgt, kommen in einigen Bundesländern noch Landesabgaben hinzu, wodurch die Gesamtbelastung variiert. Spitzenreiter ist aktuell die Steiermark mit 20 Euro pro Monat. D. h. fast 25 Prozent des ORF-Beitrags dort gehen gar nicht an den ORF, sondern verbleiben der nun FPÖ-geführten Landesregierung. Eine Abschaffung der Landesabgabe ist dort übrigens erst für 2027 angekündigt.
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