Isolationszone betreten: ORF und entlassener Redakteur einigen sich

Isolationszone betreten: ORF und entlassener Redakteur einigen sich
Entlassung wurde zurückgenommen und in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt.

Ein Vorarlberger ORF-Redakteur, der wegen eines Verstoßes gegen interne Coronavirus-Vorschriften entlassen worden war und gerichtlich dagegen vorging, hat sich mit dem Rundfunk geeinigt. Die Entlassung sei zurückgenommen und in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt worden, bestätigten Anwalt Philipp Längle und ORF-Sprecher Rudolf Fehrmann einen Bericht des „Standard“.

Laut Angaben des Landesgerichts gegenüber der APA wurde in dem Fall „ewiges Ruhen“ vereinbart. Am Mittwoch wäre die nächste Verhandlungsrunde angestanden, bei der ersten Tagsatzung am 17. Juni hatten sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen können.

Unberechtigt in der Isolationszone

Der langjährige Kulturredakteur war entlassen worden, weil er laut ORF unberechtigt die Isolationszone und dort einen Senderaum betreten hatte. Eine weitere Beschäftigung des Redakteurs sei nach dessen Fehlverhalten, mit dem er Arbeitskollegen gesundheitlich gefährdet habe, nicht mehr tragbar, lautete das Argument des Rundfunks. Umgekehrt rechtfertigte sich der Kläger damit, dass er den Senderaum nur deshalb betreten habe, weil er als dafür verantwortlicher Mitarbeiter dort die Radiosendung „Kulturmagazin“ aufnehmen und produzieren musste.

Bei der ersten Verhandlungsrunde war dem Kulturredakteur die Umwandlung der Entlassung in eine Kündigung und die Zahlung von zwölf Monatsgehältern angeboten worden. Längle hatte damals die Zahlung von drei Jahresgehältern verlangt, damit die Sache für die Klagspartei erledigt wäre.

Stillschweigen vereinbart

Wie viel Geld nun tatsächlich fließen wird, wurde am Mittwoch nicht bekannt. „Über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des geschlossenen Vergleichs ist Stillschweigen vereinbart worden“, sagte Längle gegenüber der APA. Wie aus dem Umfeld des Redakteurs zu erfahren war, dürfte es sich aber um eine „relevante Zahlung“ handeln, die deutlich höher liegt als ein Jahresgehalt.

Der Fall sorgte österreichweit für Schlagzeilen. Der ORF-Redakteursrat protestierte gegen die aus seiner Sicht „fragwürdige Entlassung“. Weil es sich bei dem Betroffenen um einen Belegschaftsvertreter handelt, wurde eine „Racheaktion“ für naheliegend gehalten. Eva Blimlinger, Mediensprecherin der Grünen, forderte eine Aufklärung von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz.

 

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