Warum bei der GIS-Gebühr der Hut brennt

Warum bei der GIS-Gebühr der Hut brennt
Die Regierung muss nach einem VfGH-Urteil die Rundfunkabgabe neu aufstellen. Noch gibt es dazu keinen offiziellen Fahrplan, der ORF muss aber sein Budget planen.

Am 18. Juli hat der Verfassungsgerichtshof eine folgenschwere Entscheidung getroffen: Die bisherige Form der Rundfunkgebühr ist verfassungswidrig, urteilte der VfGH. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf die GIS nur in jenen Haushalten Gebühren einheben, in denen Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Wer aber streamt, ist ausgenommen. Gehört repariert, befand der VfGH.

Das klingt harmlos, hat aber Konfliktpotenzial: Ab 2024 gilt die derzeitige Regelung nicht mehr. Nachdem aber rund 600 Millionen Euro ORF-Budget daran hängen, das mittel- bis langfristig verplant ist, sollte rasch Klarheit darüber herrschen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft finanziert werden könnte.

Drei Modelle stehen aktuell zur Diskussion: Eine Haushaltsabgabe, die für alle eingehoben wird, egal, ob sie ORF empfangen können oder nicht. Ein erweiterte geräteabhängige Abgabe, die auch jene Personen umfasst, die einen Internetanschluss haben. Oder – ein Tabubruch: Die Finanzierung des ORF aus dem Bundesbudget. Letzteres wäre medienpolitisch nicht unheikel, auch wenn es in vielen EU-Ländern Usus ist: Im Endeffekt wäre der ORF damit abhängig vom Finanzminister. Und – nicht unbedeutend: Die FPÖ hatte dies gefordert.

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