Causa Brunhofer: Gericht setzte Wrabetz eine letzte Frist

Daheim in Österreich
ORF-Chef strebt nach "Gesamtlösung" mit Ex-ORF-Direktor, lässt er vor Arbeitsgericht ausrichten - hat aber kein Angebot.

Die Zeit für einen Vergleich in den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen des früheren Salzburger ORF-Landesdirektors Roland Brunhofer mit dem ORF und dessen Generaldirektor Alexander Wrabetz läuft ab. Das zuständige Gericht in Steyr hat am Mittwoch der „reinen Verzögerungstaktik“ des ORF-Chefs, wie es Brunhofers Rechtsvertretung nannte, mit Ende Juni ein Ende gesetzt. Gibt es bis dahin keine Einigung kommt es zum großen Showdown vor Gericht. Den hatte Wrabetz am Dienstag noch vermieden, weil er sich, obwohl als Partei geladen, per Fax und unter Verweis auf das Requiem für Niki Lauda für die Verhandlung entschuldigte.

In der Causa geht es um Brunhofer versprochene Jobs nach dessen parteipolitisch motivierter Abberufung. Seit zweieinhalb Jahren gibt es dazu Gespräche, auch eine von Wrabetz unterzeichnete Punktation liegt vor. Trotzdem will der General keine daraus entstandene Ansprüche anerkennen. Ein Vergleichsgespräch am Dienstag im ORF war erneut ohne Ergebnis geblieben.

Nichts

Nachdem eine ORF-Anwältin nochmals das Interesse von Wrabetz an einer „Gesamtlösung“ deponierte – es sind zwei arbeitsrechtliche Verfahren und eine Beschwerde bei der KommAustria anhängig –, gab die Steyrer Richterin einen letzten Aufschub, obwohl sie sich überrascht zeigte, dass von Wrabetz bei dieser Verhandlungsrunde „gar nichts gekommen ist.“ Ein Anwalt Brunhofers merkte dazu an, sein Mandant habe genau das schon vor zwei Monaten prophezeit. Der ORF-Chef war vom Stiftungsrat aufgefordert worden, die Causa Brunhofer zu bereinigen. Ob das reicht, wird sich bei dessen Sitzung in einer Woche, die im Zeichen der politischen Entwicklung und erster Budgetentwürfe steht, zeigen.

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