Belästigung bei Fellner: Gericht segnet heimliche Aufnahmen ab

Belästigung bei Fellner: Gericht segnet heimliche Aufnahmen ab
Katia Wagner hatte den Verleger mitgeschnitten, wie er ihr verbal zu nahe tritt. Das Gericht sieht das als "geeignetes Mittel".

In der Belästigungscausa rund um Wolfgang Fellner gibt es ein weiteres – für den Herausgeber wenig erfreuliches – Urteil. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat seine Klage wegen heimlich angefertigter Tonaufnahmen seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wagner hatte diese Aufnahmen 2015 heimlich angefertigt – darauf zu hören ist u. a. der "Darf ich kurz aufzippen?"-Sager Fellners. Im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung ließ Wagner dem Standard im Frühjahr 2021 ein Gedächtnisprotokoll zukommen, das Fellner als "frei erfunden" bezeichnete. Wagner klagte auf üble Nachrede, der Medienmanager wurde – nachdem die Tonaufnahme vor dem Straflandesgericht vorgelegt wurde – im Herbst 2021 wegen übler Nachrede verurteilt. Fellner ging daraufhin wegen Datenschutzbedenken zivilrechtlich gegen Wagner vor. 

"Geeignetes Mittel"

Richter Ulrich Pesendorfer wies dies ab: Die Tonaufnahmen "waren ein geeignetes Mittel, die verbalen Belästigungen des Klägers (Fellner, Anm.) zu dokumentieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Aufnahmen seien zudem "das gelindeste Mittel zur Erreichung des Zwecks der Beweissicherung". Der "höchstpersönliche Lebensbereich des Klägers (Fellners)" sei durch die Aufnahme und Weitergabe "nicht berührt". 

Wagner habe angenommen, dass ihr ohne die Aufzeichnungen "niemand Glauben schenken würde", da bei Vorwürfen sexueller Belästigung oft "Aussage gegen Aussage steht und die Ansprüche gegen den Belästiger in der Regel nicht verfolgt werden können". Sie habe zudem "das berechtigte Interesse" verfolgt, "Missstände und Verfehlungen einer Person der Zeitgeschichte zu dokumentieren". 

Wagners Interesse, "die beschriebenen verbalen Belästigungen durch den Kläger aufzuzeigen" sei "höherwertiger" als Interesse Fellners auf Achtung seiner Persönlichkeit und des Datenschutzes.

"Juristischer Meilenstein"

Wagners Anwalt Michael Rami bezeichnete das Urteil als "juristischen Meilenstein": "Darin wird erstmals gesagt, dass Opfer sexueller Belästigung berechtigt sind, heimliche Aufzeichnungen herzustellen."

"Spagat"

Bei der Verhandlung im April waren auch die Chatnachrichten zwischen Fellner und Wagner Thema. In Fellners Medien waren Auszüge daraus zitiert worden, in denen Wagner etwa Herz-Emojis verwendet hatte, zusammen mit Zitaten von Fellners Anwälten, in denen u. a. von "Missbrauch der MeToo-Bewegung" die Rede war. (Mehr dazu hier, weiter unten)

Aus den Chatnachrichten gehe, so das Urteil, „deutlich der Versuch der Beklagten (Wagners, Anm.) hervor, den Spagat zwischen einem höflichen Rückzug von den Avancen des Klägers und der Aufrechterhaltung der Beziehung in beruflicher Hinsicht zu schaffen.“ Sie habe glaubwürdig dargelegt, dass sie Fellner gegenüber „nicht unhöflich sein wollte und dass sie Angst davor hatte, der Kläger könnte ihre (geplante) Karriere ruinieren.“ Dieser Gedankengang sei „unter den Umständen der Bekanntheit und des Einflusses des damals 60-jährigen Klägers, nachvollziehbar“.

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