Kunst und Politik: Das Museum im Büro

Kunst und Politik: Das Museum im Büro
Bei der Ausstattung von Repräsentationsräumen werden Grenzen nicht immer klar gezogen.

2010 trug der Rechnungshof abenteuerliche Geschichten zusammen: So hatte etwa das Kunsthistorische Museum (KHM) 1968 einem Verein Gemälde zur Verfügung gestellt. Der Vereinsdirektor nahm diese bei seiner Pensionierung nach Hause mit. Als der Direktor starb, gingen die Bilder wieder ans Museum – bis auf eines, das wertvollste. Es landete auf dem Kunstmarkt und kam erst nach Hinweis eines Händlers 2009 ans Museum zurück.

Der RH pochte schließlich darauf, alle Leih-Objekte einzuziehen: „Sammlungsobjekte dürfen laut Bundesmuseen-Gesetz nur an Museen im Ausstellungs- und Forschungsbereich verliehen werden.“ Damit unterschied er klar zwischen Bundesmuseen-Kunst und Werken, die der Bund etwa für die „Artothek“ erwarb.

Dass diese Vorgabe „situationselastisch“ ausgelegt wird, ist aber kein Geheimnis: Die Leihgabe eines Gemäldes von Kurt Kocherscheidt aus dem Belvedere an den damaligen Kulturminister Thomas Drozda (SP) war 2016 kein Problem; zum Politikum wurde sie erst, als Drozda das Bild in die SP-Parteizentrale transferierte. (Es wurde nun zurückgegeben.)

Dennoch wirft die Causa ein Licht auf die Frage, inwieweit Kunst, die allen Bürgerinnen und Bürgern gehört, der Politik zu Repräsentationszwecken dienen soll.

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Im Stiegenaufgang und im Steinsaal des Bundeskanzleramts hängen seit Sommer etwa Werke aus dem mumok, künftig sollen auch andere Bundesmuseen Kunst hier präsentieren. Dadurch kämen die Museen „ihrem Auftrag, die Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, nach“, heißt es aus dem Büro des für Kultur zuständigen Kanzleramtsministers Gernot Blümel (VP), der in seinem Büro auch Leihgaben aus der Albertina, dem mumok und dem Leopold Museum hängen hat: Nicht nur seien die Werke bei Terminen sichtbar, im Rahmen von Führungen und am „Tag der Offenen Tür“ seien die Werke auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Christoph Thun-Hohenstein, Direktor des MAK und derzeit Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Bundesmuseen, billigt diese Praxis bei hohen Funktionsträgerinnen und -trägern, „zumal die angefragten Werke in der Regel im Eigentum der Republik und nicht des betreffenden Museums stehen“. Der Rechnungshof hatte sich 2010 dennoch mit dem KHM einen Disput geliefert: Während die Ausstattung von Repräsentationsräumen für das Museum „außer Frage“ stand, argumentierte der RH, dass die nötigen konservatorischen Bedingungen dort „nur teilweise gegeben“ waren.

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Genau geprüft

mumok-Direktorin Karola Kraus, die die aktuelle Auswahl fürs BKA traf, betont, dass die Restaurierungsabteilung des Museums die Bedingungen am Ausstellungsort und den Zustand der Werke prüfe. Die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler wurden zudem informiert.

Ein Mitspracherecht, welches Werk in welchem Kontext hängt, haben Kunstschaffende sonst kaum. Manche ziehen es daher vor, Werke im Eigentum zu behalten und selbst zu verleihen – so etwa Erwin Wurm, der für das von den SP-Kulturministern Ostermayer und Drozda genutzte Palais Dietrichstein einen knallroten „Wandpullover“ stricken ließ. Wurm erhielt die Leihgabe zurück. Heute residiert FP-Vizekanzler Strache in den Räumen.

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