Kunst gehört (theoretisch) allen

Kunst gehört (theoretisch) allen
Museen und Artotheken verleihen Kunst unterschiedlich

Die von 2007 – 2013 amtierende SP-Kulturministerin Claudia Schmied führte gern den Begriff der Sammlung Österreich im Mund. Versteht man darunter eine reine Kunstsammlung im Bundeseigentum, dann umfasst diese Millionen von Objekten, die auf die Bundesmuseen (fünf „Kunstmuseen“ plus Nationalbibliothek, Technisches und Naturhistorisches Museum), aber auch die Sammlungen von Akademien und Kunsthochschulen sowie Einrichtungen wie z.B. die ans Museum der Moderne Salzburg angegliederte Fotosammlung des Bundes aufgeteilt sind. Alle Einrichtungen verleihen ihre Werke vorrangig im museal-wissenschaftlichen Bereich.

Zusätzlich tätigt der Bund seit 1948 jährlich Förderankäufe zur Unterstützung Kunstschaffender. Diese Werke wandern in die Artothek des Bundes, die heute mehr als 37.000 Objekte zählt. Sie können zur Ausstattung für Dienststellen des Bundes sowie von Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz des Bundes stehen, ausgeliehen werden. Die Artothek war lange Zeit in einen Verein ausgelagert und wurde 2011 an das Belvedere angegliedert. Die Verwaltungsräumlichkeiten und Depots befinden sich heute im Belvedere 21, dem ehemaligen „21er Haus“. Die dortigen Gegenwartskunst-Ausstellungen greifen häufig auf die Artothek-Bestände zurück.

Auch die Bundesländer verfügen über ansehnliche Kunstsammlungen, die zum Teil abseits des Museumsbetriebes verliehen werden. Die meisten Länder-Artotheken sind auch für Privatleute zu nutzen: So bietet die jüngst ans Wien Museum angegliederte MUSA-Artothek eine Auswahl von 1.900 Grafiken , zu leihen um 2,50 € pro Bild und Monat; Die Artothek Niederösterreich in Krems verlangt für eine Grafik 18 € Leihgebühr für 6 Monate, bei Gemälden 54 €; ähnlich ist die Situation in Oberösterreich. Die Neue Galerie des Museum Joanneum Graz zeigt von 9.11. bis 2.12. eine Ausstellung von Werken, die dann zur Ausleihe reserviert werden können.

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