Franz Wests Nachlass: Stiftung muss Werke zurückgeben

Austrian artist Franz West attends a news conference in Vienna in this June 22, 2011 file photo. The 65-year-old, who is one of the most famous Austrian artists, died at night on July 25, 2012 in a hospital in Vienna, a spokesman said. REUTERS/Herwig Prammer/Files (AUSTRIA - Tags: SOCIETY OBITUARY)
Die Übertragung des Kunst-Bestands an die Stiftung erwies sich als juristisch nicht korrekt.

Knapp fünf Jahre nach dem Tod des Künstlers Franz West am 25. Juli 2012 hat der Streit um dessen Nachlass einen vorläufigen Schlusspunkt erreicht: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied in erster Instanz, dass die Privatstiftung, deren Gründung West am Totenbett verfügte, die in ihrem Besitz stehenden Kunstwerke an die Erben zurückgeben muss. Über den genauen Umfang der betreffenden Werke wurden keine Angaben gemacht; fest steht, dass der Bestand viele Millionen Euro wert ist. Die Stiftung kann noch Rechtsmittel einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erbe formal nicht angenommen

Hat das Urteil Bestand, so ist es der bedeutendste Beschluss in einem Streit, der lange und an verschiedenen Fronten geführt wurde. Die Frage, ob West die Stiftung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gründete, war dabei zwar wohl oft Thema, sie ist aber nicht die Grundlage der Entscheidung: Vielmehr sei die Übertragung von Wests Werken an die Stiftung „juristisch nicht richtig zustande gekommen“, erklärt Christoph Kerres, dessen Kanzlei die Erben Wests im Prozess vertrat. Um einer Stiftung nach der Gründung weitere Vermögenswerte zukommen zu lassen, bedürfe es nämlich einer Erklärung der annehmenden Partei - und eine solche habe es nie gegeben.

Franz Wests Nachlass: Stiftung muss Werke zurückgeben
APA11563014 - 21022013 - WIEN - ÖSTERREICH: Ausstellungsstücke von Franz West am Donnerstag, 21. Februar 2013, anl. einer Presseführung durch die Ausstellung " Wo ist mein Achter?" im mumok in Wien APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Der Stiftung ist bei einer Rückgabe der Werke zwar nicht aufgelöst, aber ihrer materiellen Grundlage beraubt. Die Konstruktion war juristisch schon mehrfach unter Beschuss gestanden -einmalging es um die Rechte an Werkabbildungen und an limitiert produzierten Möbeln. Der Umstand, dass die Stiftungsvorstände auch als Chefs einer Tochterfirma agierten, die das operative Geschäft der Werknutzung erledigt, führte 2016 zurAbberufung des Vorstandsund zur personellen Neubesetzung.

Kinder sollen Nachlass ordnen

West hinterließ bei seinem Tod seine Ehefrau Tamuna Sirbiladze - selbst eine angesehene Künstlerin - und zwei minderjährige Kinder. Sirbiladze erlag im März 2016 selbst einer schweren Krankheit. "Die beiden Waisenkinder wurden in weiterer Folge adoptiert und der Nachlass wird unter der Obsorge des Adoptivvaters verwaltet", heißt es in einer Erklärung von Kerres. Seitens der Privatstiftung war man auf KURIER-Nachfrage zu keinem Statement bereit - die Sache sei noch "zu frisch", man habe noch keine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens getroffen, hieß es nur.

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