Kehrtwende im Streit um Franz Wests Erbe

Wiener Archiv warf Galerie vor, „Imitationen“ zu verkaufen - neues Urteil entzieht der Anschuldigung die Grundlage

Es sah aus wie ein Kampf von David gegen Goliath: Der Wiener Verein „Archiv Franz West“, der seit 1999 am Werkverzeichnis des 2012 verstorbenen Künstlers arbeitete, wollte vor einem New Yorker Gericht eine Ausstellung von Franz Wests „Möbelskulpturen“ in der dortigen Gagosian Gallery verhindern: Die Galerie verkaufe unautorisierte „Imitationen“, hieß es in einer Beschwerde.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien die Basis, auf der sich der Verein im Recht wähnte, gekippt: Franz West habe zu Lebzeiten die Rechte zur Reproduktion bestimmter Sitzobjekte an eine von ihm gegründete Stiftung übertragen können und habe dies auch getan, erklärt Markus Boesch, Anwalt der Franz West-Privatstiftung, dem KURIER. Das Urteil widerruft einen Beschluss des Wiener Handelsgerichts vom April. Es ist nicht rechtskräftig.

Wer darf Möbel bauen?

Der Zwist ist die jüngste Eskalation eines Urheberrechtsstreits, der seit 2012 schwelt. West hatte kurz vor seinem Tod noch die Gründungsurkunde der Stiftung unterzeichnet. Dieser wurden auch Werknutzungsrechte zugeschlagen. Nach Sicht der Stiftung wurden damit zwei Verträge hinfällig, die 2011 zwischen dem Künstler und dem Verein „Archiv Franz West“ geschlossen worden waren: Dabei wurde dem Verein zugebilligt, sieben Möbelstücke als Lizenzprodukte produzieren und verkaufen zu dürfen, um die Arbeit am Werkverzeichnis zu finanzieren. Auch die Rechte an Abbildungen von Franz Wests Werken lagen laut diesen Verträgen beim Archiv.

Mit dem nunmehrigen Urteil verliert das Archiv seine Grundlage; die Stiftung kündigte parallel zur New Yorker Schau an, an einem eigenen, siebenbändigen West-Werkverzeichnis zu arbeiten.

Die Ausstellung der Möbel in der Gagosian Gallery hatte das Archiv nicht verhindern können. Die Anwälte der Galerie, mit einem kolportierten Jahresumsatz von einer Milliarde US-Dollar ein Mega-Konzern im Kunstbetrieb, hatten ins Treffen geführt, dass die Angelegenheit letztlich eine Österreichische sei: So lange der Disput um die Lizenz zum Möbelbau nicht rechtskräftig auf österreichischem Boden entschieden sei, könnten auch keine Ansprüche auf US-Territorium durchgesetzt werden.

Dass man „Imitationen“ verkaufe, wiesen Gagosians Vertreter von sich: Die Möbel würden von Wests von ehemaligen Mitarbeitern in seinem Wiener Atelier gefertigt. Die Editionen des „Archiv Franz West“ wären ebenso entstanden.

Die aus Stahl geschweißten und bemalten oder bunt bezogenen Sitz-Objekte sind am Kunstmarkt äußerst begehrt. Im Dorotheum brachte ein – zu Wests Lebzeiten ausgeführter – Stuhl im Vorjahr 15.000 Euro, das Dreifache des Schätzwertes, ein. Die nun von der Foundation produzierten "Künstlerstühle" werden nun um 10.000 Euro pro Stück angeboten. Ein "Diwan" kostet 60.000 Euro, ein "Clubsessel" 40.000 Euro.

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