Franz Wests Stiftung: Gericht beruft Vorstand ab

'Gekroese' (2011) by Franz West represented by the gallery Gagosian (New York), is shown at the exhibition 'Art Unlimited' in the context of the international art show 'Art 43 Basel', in Basel, Switzerland, on Tuesday, June 12, 2012. The Art Unlimited sector at Art 43 Basel shows projects that transcend the classical art-show stand, including video projections, large-scale installations, massive sculptures and live performances from June 14 through June 17, 2012. (Foto:Keystone, Georgios Kefalas/AP/dapd)
Über Tochterfirma flossen umstrittene Gehaltszahlungen.

Der Streit um den millionenschweren Nachlass des 2012 verstorbenen Künstlers Franz West hat eine dramatische Wendung genommen: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat den Vorstand der Franz West Privatstiftung, die derzeit über den Nachlass verfügt, abberufen.

Der Grund: Das Vorstands-Trio führte in Personalunion eine Tochtergesellschaft, in die Erträge aus der Verwertung von West-Werken flossen. Zu den Geschäftsführern bestellten sich die Vorstände selbst; laut KURIER-Informationen bezahlten sie sich 2012 innerhalb von knapp fünf Monaten Gehälter von mehr als 500.000 Euro aus. 2013 wurden mehr als 800.000 Euro an insgesamt vier „Angestellte“ ausgeschüttet. Dies sei ein genehmigungspflichtiges Insich-Geschäft, befand das OLG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kunst & Konstruktion

Franz Wests Stiftung: Gericht beruft Vorstand ab
APA8759338-2 - 26072012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT KI - Der Künstler Franz West (Archivbild 22.06.2011). Der Maler und Bildhauer verstarb 65-jährig am Donnerstag, 26. Juli 2012 im Wiener AKH. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Die Franz-West-Privatstiftung steht von mehreren Seiten unter Beschuss, seit der Künstler deren Gründungsurkunde am Totenbett unterzeichnet hatte. Den Antrag auf Abberufung des Vorstands hatte bereits Wests Witwe Tamuna Sirbiladze gestellt; sie starb im März 2016.

Neben Wests einstiger Ateliermitarbeiterin Ines Turian bildeten der Restaurator Wolfgang Hienert und der Anwalt und Kunstsammler Ernst Ploil den Vorstand der Stiftung. Sie sind zugleich Geschäftsführer der „Franz West Werknutzungs GmbH“, einer 100-prozentigen Tochter der Stiftung. „Ein steuerliches Modell, das vollkommen üblich ist“, wie Ploil auf KURIER-Nachfrage beteuert: Wenn eine Stiftung keine Erträge erwirtschaftet, kann sie steuerfrei Zuwendungen tätigen; Erträge blieben also in der GmbH geparkt. Laut Ploil habe nur Turian „namhaftere Zahlungen“ aus der GmbH erhalten; dies hätte dem Willen Wests entsprochen.

Der zentrale Prozess, in dem über die generelle Rechtmäßigkeit der Privatstiftung befunden wird, geht indes am 22. 6. in die nächste Runde. Anwalt Christoph Kerres, der mit seiner Kanzlei die Kinder Wests vertritt, erklärt: „Wir sind einerseits bestürzt über die offenbar unzulängliche Administration der Stiftung. Andererseits hoffen wir, dass in den bereits Jahre andauernden Auseinandersetzungen den Erben baldigst zu ihrem Recht verholfen wird.“

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