Der Trainer stellt auf. Das gilt auch im Falle des Solocellisten N.
Der Fall des Solocellisten N., über den Ihr Tratschpartner schon länger berichtet, hat eine hoch interessante, weitreichende Wendung genommen. Und wenn die Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof (OGH) am 23. Februar gefällt hat, schon früher gefallen wäre, hätte das Burgtheater vielleicht eine Handhabe gehabt, den Schauspieler Florian Teichtmeister nicht mehr in Hauptrollen einzusetzen.
Denn als darstellender Künstler kann man doch nicht – mit Verweis auf das Theaterarbeitsgesetz – das Recht auf Beschäftigung einfordern. Das ist im Endeffekt wie beim Profifußballer: Die Aufnahme in die Kampfmannschaft hängt eben nicht nur von den fußballerischen Leistungen des Spielers, sondern auch von sportlichen Überlegungen der Vereinsleitung ab. Diese müsse, so der OGH, „weitestgehende Autonomie in der Wahl der Taktik sowie der Spielanlage der Mannschaft und damit in der Mannschaftsaufstellung zukommen“. Und wenn ein Fußballverein frei entscheiden kann, wer in einem Meisterschafts- oder Turnierspiel tatsächlich zum Einsatz kommt, dann muss auch der Theaterunternehmer entscheiden können, wer tatsächlich an einer Aufführung teilnimmt.
Im Fall des Solocellisten N. als Mitglied des Staatsopernorchesters sprach nicht mangelndes Können gegen einen Einsatz, sondern sein Verhalten gegenüber ihm anvertrauten und zum Teil minderjährigen Schülern. Er missbrauchte seine Macht. Die Studenten – ausnahmslos männlich – schwiegen lange, da N. ihnen bei Gefügigkeit eine Karriere bis hin zu den Wiener Philharmonikern in Aussicht gestellt hatte.
Ulrike Sych, Rektorin der Universität für Musik und darstellende Kunst (MDW), duldete ein solches Verhalten nicht: Sie prüfte die Vorwürfe – und feuerte den Solocellisten. Der Musiker brachte in der Folge Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Denn es stand auch seine Anstellung im Staatsopernorchester auf dem Spiel.
Eine Aussage von N. vor Gericht bot Dominique Meyer, damals Staatsoperndirektor, die Handhabe, den Musiker zu entlassen. Doch dieser erwirkte vor Gericht eine Wiedereinstellung. Aber er kam nicht zum Einsatz. Auch deshalb, weil Christian Kircher, der energische Geschäftsführer der Bundestheater-Holding, unmissverständlich erklärt hatte, dass für Missbrauch kein Platz sei.
Notgedrungen wurde das Gehalt bezahlt. Aber der Künstler lebt bekanntlich auch vom Applaus. N. klagte daher sein Recht auf Beschäftigung ein – in zwei Instanzen erfolgreich. Doch der Oberste Gerichtshof entschied anders: Das Klagebegehren, die Staatsoper sei verpflichtet, den Solocellisten aufgrund Paragraf 18 des Theaterarbeitsgesetzes „angemessen zu beschäftigen“, ihn „an den für Solo-Cellisten vorgesehenen Orchesterproben aktiv teilnehmen zu lassen und zu den Vorstellungen des Orchesters“ einzusetzen, wurde abgewiesen. Der Musiker hatte daher der Staatsoper die Verfahrenskosten in allen Instanzen zu ersetzen (5.842,68 Euro).
Wie am 22. Februar berichtet, hat sich N. auch für seine bisher nur interimistisch besetzte Stelle an der MDW beworben. Er behauptete daher an der Uni, dass die Rektorin die jungen Männer zur Falschaussage vor Gericht angestiftet hätte. Sych konnte „diese Ungeheuerlichkeit“ nicht auf sich sitzen lassen – und klagte N. wegen übler Nachrede. Die Hauptverhandlung findet nun am 31. Mai statt. Ihr Tratschpartner wird sich den Termin nicht entgehen lassen.
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