Causa Teichtmeister: Burgtheater-Anwalt verteidigt Vorgangsweise

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Laut Bernhard Hainz hätte die Rechtslage eine Entlassung des Schauspielers "nicht hergegeben", die Burg hätte "im Rahmen des rechtlich und faktisch Möglichen alles getan“.

Das Burgtheater habe „viel zu spät reagiert“. Das sagte Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak am 16. Jänner im Ö1-Mittagsjournal zur Causa Florian Teichtmeister, der sich im Februar aufgrund des Besitzes von Kindermissbrauchs-Fotos vor Gericht verantworten muss. Dem entgegnete nun der Arbeitsrechtsspezialist Bernhard Hainz, der die Bundestheater und daher auch das Burgtheater berät: Im Ö1-Morgenjournal sagte er, dass die Rechtslage eine Entlassung, die beweispflichtig ist, "nicht hergegeben" hätte.

Hainz wurde von der Burg das erste Mal am 17. September 2021 telefonisch kontaktiert: „Bei diesem Gespräch wurde mir der Name des betroffenen Schauspielers noch nicht genannt.“ In einem Folgegespräch sei ihm der Name Teichtmeister bekanntgegeben worden: „Ich wurde auch informiert, dass die Befragungen des Betriebsrates und von Ensemblevertretern und anderen Kolleginnen und Kollegen von Teichtmeister keine weiteren belastbaren Hinweise oder Erkenntnisse zutage gefördert hätten, auf die man seriöser Weise zum damaligen Zeitpunkt dienstrechtliche Maßnahmen hätte stützen können.“

 

Hainz vertritt daher die Auffassung, dass die Rechtslage eine Entlassung, die beweispflichtig ist, "nicht hergegeben" hätte. Denn: Es hätte sich ja herausstellen können, dass Florian Teichtmeister unschuldig ist. Das Burgtheater war also auf die Ergebnisse der Behörden angewiesen, und eine Hausdurchsuchung sei kein Indiz, meinte Hainz im Interview mit dem Ö1-Morgenjournal vom Freitag. Katharina Körber-Risak hatte dies gegenteilig argumentiert.

Auch eine Suspendierung wäre nicht möglich gewesen, so Hainz: „Es wird übersehen, dass es für Schauspieler ein Sonderarbeitsrecht gibt. Das Theaterarbeitsgesetz sieht ein Dienstfreistellungsverbot vor. Die Judikatur nimmt – leider – diese Beschäftigungspflicht sehr ernst.“

Hainz wurde auch gefragt, ob es es nicht möglich gewesen wäre, Teichtmeister in die zweite Reihe zu stellen, statt ihm weitere Hauptrollen zu übertragen. Auf diese Frage ging Hainz nicht ein. Denn, wie er dem KURIER erklärt: „In welchen Rollen man Teichtmeister besetzt hat oder sonst hätte besetzen können, ist keine Rechtsfrage und liegt daher außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches.“ Hainz verweist auf den ORF, der bis zum Platzen der Bombe vor einer Woche keine Notwendigkeit sah, Sendungen mit Teichtmeister aus dem Programm zu nehmen.

 

Auf die Frage von Ö1, ob das Burgtheater tatsächlich alles richtig gemacht habe, antwortete Hainz: "Ja, man hat im Rahmen des rechtlich und faktisch Möglichen alles getan.“ Es hätte eben keine verdichteten Indizien gegeben, die ein anderes Handeln ermöglicht hätten. „Ich kann mir daher keine alternative Vorgangsweise vorstellen.“

Gegenüber dem KURIER bestätigt Hainz aber, dass eine Nichtverlängerung des Vertrages von Teichtmeister grundsätzlich möglich gewesen wäre. Diese hätte bis spätestens 15. Jänner 2022 ausgesprochen werden müssen.

Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer lässt die Vorgangsweise des Burgtheaters in der Causa Teichtmeister nun überprüfen. Beauftragt wurde eine renommierte Arbeitsrechtlerin, aber nicht Katharina Körber-Risak.

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