Causa Teichtmeister: "Der Schaden für das Burgtheater ist immens"
Anfang der Woche übermittelte die Bundestheater-Holding dem Kulturstaatssekretariat die angeforderte Chronologie zur Causa Teichtmeister: Wann hat die Geschäftsführung des Burgtheaters welche Schritte gesetzt, um Schaden abzuwenden? Spätestens im September 2021 wusste man, dass Florian Teichtmeister von seiner damaligen Lebensgefährtin angezeigt worden war.
Die Rekonstruktion der Ereignisse und Informationsflüsse, von der Burg erstellt, gilt als nicht objektiv: Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer beauftragte eine renommierte Arbeitsrechtlerin, die Fakten zu prüfen. Untersucht wird auch, ob Bundestheater-Anwalt Bernhard Hainz die Burg richtig beraten hat – sofern er umfassend informiert worden war. Die Chronologie wird, so das Büro von Andrea Mayer, nicht veröffentlicht; alle Beteiligten sind in Deckung gegangen.
Der KURIER erbat von Robert Beutler, dem kaufmännischen Direktor, konkrete Angaben über die verursachten Kosten. Teichtmeister spielte zuletzt in vier Stücken mit (darunter die Titelrolle in „Der Selbstmörder“). Die Inszenierung „Nebenan“ wurde bekanntlich abgesetzt – am Mittwoch blieb die Burg daher geschlossen (Einnahmenentfall geschätzt 40.000 Euro). Am 25. Jänner zeigt man als Ersatz "Geschlossene Gesellschaft“.
Die Produktionen "Bunbury" und "Der Sturm" müssen nun umbesetzt werden. Wer ab 27. Jänner im "Sturm" die Rolle des Caliban spielen wird, ist noch nicht entschieden. Ein "N.N." steht auch bei der Rolle des John Worthing in "Bunbury" (ab 31. Jänner). Der entlassene Florian Teichtmeister wäre im kommenden Monat oft auf den Bühnen des Burgtheaters gestanden: am 27. Jänner, 12. und 16. Februar in "Der Sturm", am 5. und 18. Februar in "Nebenan", am 31. Jänner, 11. und 21. Februar in "Bunbury".
Beutler ließ die Fragen des KURIER - auch hinsichtlich der Abschreibung der Produktionskosten von "Nebenan" (Premiere war erst Mitte Oktober 2022) unbeantwortet. Übermittelt wurde nur das Statement: "Der Schaden für das Burgtheater ist immens." Er werde "einzuklagen sein, schon allein aus Geschäftsführer-Haftung".