Arbeitsrechtsexpertin: Burgtheater hätte früher reagieren müssen

Arbeitsrechtsexpertin: Burgtheater hätte früher reagieren müssen
„Man wollte Teichtmeister glauben“ – Hausdurchsuchung war 2021 bekannt.

Das Burgtheater hat in der Causa Teichtmeister versagt – zu diesem Schluss kommt jedenfalls Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak. Schon deutlich früher hätte man Schritte setzen können und müssen. „Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht“, betont sie.

Im Burgtheater waren laut Direktor Martin Kušej entsprechende Vorwürfe seit September 2021 bekannt. Man habe den Schauspieler konfrontiert, der habe die Vorwürfe aber „allesamt glaubhaft bestritten“.

Zuvor war auch ein anonymisierter Bericht in der Kronen Zeitung und im Standard erschienen. Darin fand sich die Info, dass es bei dem Schauspieler eine Hausdurchsuchung wegen kinderpornografischen Materials durchgeführt worden war. „Also war damals klar, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt. Sonst hätte es die Hausdurchsuchung nicht gegeben“, sagt Körber-Risak. Zu diesem Zeitpunkt hätte man sich daher von Teichtmeister trennen können.

„Das einzige Risiko wäre gewesen, dass er seinen Arbeitgeber klagt“, sagt die Juristin. Dann allerdings wären die laufenden Ermittlungen ein Teil dieses Verfahrens gewesen, woran Teichtmeister wohl kein Interesse gehabt hätte.

„Wollte ihm glauben“

„In Wirklichkeit ging es um eine Interessensabwägung, die man hätte machen müssen. Und da wurde falsch abgewägt“, sagt Körber-Risak. Der Ruf des Burgtheaters, die Fürsorgepflicht für andere Mitarbeiter (in dem Fall minderjährige Schauspieler) und das Prozessrisiko bei einer Entlassung. Dies sei auch nicht Aufgabe des künstlerischen Direktors gewesen, sondern eine Management-Entscheidung. Warum es trotzdem nicht passiert ist? „Man wollte Teichtmeister glauben.“

Hätte es „nur“ Gerüchte und keine Ermittlungen gegeben, wäre die Situation schwieriger gewesen. Auf eine Suspendierung hätte man dennoch nur dann verzichten dürfen, wenn man wisse, dass der Vorwurf falsch ist.

Kommentare