Liebe Frau S., da sich nun alle Menschen möglichst die ganze Zeit zu Hause aufhalten müssen, kämpfen viele Mitmenschen mit Lärmbelästigungen durch ihre Nachbarn. Gerade in Mehrparteienhäusern mit schlechter Schalldämmung kann der nun ganztägig zu hörende Lärm aus den Nachbarwohnungen für alle Hausbewohner zur echten Belastungsprobe werden.
Die Maßgabe dafür, wie viel Lärm man erdulden muss, ist die Ortsüblichkeit. Kinderlärm gilt in einem Mehrparteienhaus normalerweise immer als ortsüblich, sodass man dagegen kaum vorgehen kann. Aber auch bei Kinderlärm wird die Duldungspflicht Grenzen haben. Einerseits wird es derzeit, wenn alle Mitbewohner ganztätig zu Hause sind, ortsüblich und daher zu dulden sein, dass untertags mehr Lärm als sonst erzeugt wird. Andererseits darf wohl jeder Mitbewohner in der jetzigen Ausnahmesituation von allen Mitbewohnern besondere Rücksichtnahme erwarten.
Dies gilt insbesondere in besonders „hellhörigen“ Mehrparteienhäusern. Eltern sind daher sehr wohl dazu verpflichtet, darauf zu schauen, dass die Situation, vor allem während allgemeiner Ruhezeiten, nicht außer Kontrolle gerät. Hauseigene Spielplätze dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln nach wie vor benützt werden. Die Einhaltung der Abstandsregeln liegt in der Eigenverantwortung der Hausbewohner. Sollte die Hausverwaltung den Eindruck haben, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, ist sie aber berechtigt, die Gemeinschaftsanlagen zu sperren.
Solange die Spielplätze der Hausanlage daher unter Einhaltung des notwendigen Abstands benutzt werden, ist auch der von dort ausgehende Kinderlärm tagsüber ortsüblich und daher zu dulden.
Im Zusammenhang mit Musikprobenlärm kommt es nicht allein auf die Ortsüblichkeit eines bestimmten Lärmpegels an, sondern auch darauf, ob ein verständiger Bewohner den Lärm als besonders „lästig“ empfindet. Der Lärm durch stundenlanges Proben mit einem Schlagzeug außerhalb eines Probenraums wird daher auch in dieser Ausnahmesituation nicht ortsüblich und nicht zu dulden sein.
Auch wenn normaler Kinderlärm zu dulden ist, rate ich Ihnen, mit Ihrem Nachbarn Kontakt aufzunehmen und mit diesem – unter Einhaltung des notwendigen Abstandes – Ihre Verzweiflung über den Kinderlärm zu besprechen. Gerade für Familien ist die gegenwärtige Situation ja auch nicht einfach. Umso wichtiger ist es in dieser Ausnahmesituation, dass Nachbarn, aber auch Kinder Rücksicht aufeinander nehmen.
Über das stundenlange Üben mit dem Schlagzeug sollten Sie die Hausverwaltung verständigen.
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