Wie unterscheiden sich Ehe und eingetragene Partnerschaft?
Für einen mir nahe stehenden Freund würde mich interessieren, welche Unterschiede es zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe gibt. Sind zum Beispiel die Regelungen einer Witwenpension/einer Witwerpension für eingetragene Partner gleich wie für Ehegatten? Entfällt der Anspruch auf Unterhalt und Witwenpension auch, wenn man nicht wieder heiratet, sondern eine eingetragene Partnerschaft eingeht? Bestehen erbrechtliche Unterschiede? Und kann man bei einer eingetragenen Partnerschaft auch unterschiedliche Meldeadressen haben?
H.S., Wien
Lieber Herr S., seit 1.1.2019 steht sowohl die Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft homosexuellen und heterosexuellen Paaren offen. Demnach können homosexuelle Paare nunmehr auch heiraten und heterosexuelle Paare nicht nur heiraten, sondern sich auch verpartnern.
Gleich vorweg: Das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft und das Schließen einer Ehe haben in allen von Ihnen angesprochenen Punkten die gleichen rechtlichen Folgen. Eingetragene Partnerschaften und Ehen sind einander in den wesentlichen Rechtsfolgen gleichgestellt. Davon zu unterscheiden ist aber eine reine Lebensgemeinschaft, die in sehr wesentlichen Punkten gänzlich andere Rechtsfolgen hat.
Kommentare